§ 116 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 116 ALG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 7 RÜAbschlG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ... folgt gefasst: „§ 114 (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 116 wird wie folgt gefasst: „§ 116 (weggefallen)". g) Die ... f) Die Angabe zu § 116 wird wie folgt gefasst: „ § 116 (weggefallen)". g) Die Angabe zu § 120 wird wie folgt gefasst: ... ersetzt. 12. § 114 wird aufgehoben. 13. § 116 wird aufgehoben. 14. § 120 wird aufgehoben. ...
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
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