Änderung § 102a ALG vom 01.07.2018

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§ 102a ALG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2018 geltenden Fassung
§ 102a ALG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 102a Allgemeiner Rentenwert für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2002


(Text neue Fassung)

§ 102a (aufgehoben)


vorherige Änderung

Der zum 1. Januar 2002 in Euro umgerechnete allgemeine Rentenwert und allgemeine Rentenwert (Ost) sind abweichend von § 47 mit fünf Dezimalstellen in der Rentenanpassungsverordnung 2001 bekannt zu geben.



 



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