Zitierungen von § 97 ALG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 97 ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ALG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 98 ALG Höhe von Bestandsrenten (vom 01.07.2015)
... nach Ende des Bezugs einer am 31. Dezember 1994 geleisteten Rente beginnt, gilt § 97 Abs. 1 bis 6 und 8 mit der Maßgabe, daß der Abschmelzungsfaktor 1 ist. Dies ... 1. Witwen- oder Witwerrente oder 2. Waisenrente, gilt hierfür § 97 Abs. 1, 6 und 8 mit der Maßgabe, daß der Abschmelzungsfaktor 1 ist. Dies ... wegen des Zusammentreffens mit Einkommen nicht gezahlt worden ist. (7) § 97 Abs. 13 Satz 2 gilt entsprechend. (8) Eine am 31. Dezember 2001 geleistete Rente wird ...
§ 99a ALG Zuschlag zur Steigerungszahl bei Renten wegen Erwerbsminderung und bei Renten wegen Todes (vom 01.07.2024)
... 30. Juni 2024 geltenden allgemeinen Rentenwert geteilt wird. Eine Steigerungszahl nach § 97 Absatz 11 bleibt bei der Ermittlung des sich am 30. Juni 2024 ergebenden Rentenbetrages nach Satz 1 ...
§ 101 ALG Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs (vom 01.09.2009)
... die Ehezeit entfallenden Teil der Minderung der Steigerungszahl als Folge der Anwendung des § 97 Abs. 3 Satz 3 oder des § 98 Abs. 3 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 9 VAStrRefG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... unter Anrechnung gewährter Leistungen zurückzuzahlen." 8. Dem § 97 wird folgender Absatz 13 angefügt: „(13) Für den Versorgungsausgleich ... hat." 9. § 98 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: „(7) § 97 Abs. 13 Satz 2 gilt entsprechend." 10. § 99 wird wie folgt geändert: ... die Ehezeit entfallenden Teil der Minderung der Steigerungszahl als Folge der Anwendung des § 97 Abs. 3 Satz 3 oder des § 98 Abs. 3 entspricht." 12. § 102 Abs. 1 Satz 2 ...

Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 975; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
Artikel 2 RentAnpG 2022 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... den am 30. Juni 2024 geltenden allgemeinen Rentenwert geteilt wird. Eine Steigerungszahl nach § 97 Absatz 11 bleibt bei der Ermittlung des sich am 30. Juni 2024 ergebenden Rentenbetrages nach Satz 1 ...


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