... ist § 42 in der am 1. Oktober 2013 geltenden Fassung anzuwenden." 3. § 123 wird wie folgt gefasst: „§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland ... anzuwenden." 3. § 123 wird wie folgt gefasst: „§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland Bei Leistungen ins Ausland gilt § 41 ...