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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften (1. BMGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2016 StAG § 33, § 34, mWv. 1. Mai 2017 § 34
Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 33 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort „zum" die Wörter „Bestand und" eingefügt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 werden nach dem Wort „Geschlecht" das Komma und die Wörter „die Tatsache, dass nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann" gestrichen und werden nach der Klammer die Wörter „und Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes" eingefügt.
- bb)
- Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- Rechtsgrund und Datum der Urkunde oder der Entscheidung sowie Rechtsgrund und der Tag des Erwerbs oder Verlusts der Staatsangehörigkeit, im Fall des § 3 Absatz 2 auch der Zeitpunkt, auf den der Erwerb zurückwirkt,".
- 2.
- § 34 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „§ 29 Absatz 5 Satz 2" durch die Wörter „Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b, in denen nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann," ersetzt.
- b)
- In Nummer 8 werden die Wörter „einschließlich der Tatsache, dass nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann" gestrichen und wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- c)
- Die folgenden Nummern 9 und 10 werden angefügt:
- „9.
- die Tatsache, dass nach § 29 ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann,
abweichendes Inkrafttreten am 01.05.2017
- 10.
- Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes."
Ende abweichendes Inkrafttreten
Zitierungen von Artikel 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. BMGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. BMGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 1. BMGuaÄndG Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Mai 2017 in Kraft; gleichzeitig tritt in Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe c § 34 Absatz 1 Nummer 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1124
Artikel 1 3. StAGÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2218 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 Absatz 1 wird wie ...
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