Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 - ERP-WPG 2017 k.a.Abk.)

G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2729 (Nr. 57); zuletzt geändert durch § 7 G. v. 08.03.2018 BGBl. I S. 343
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
| |

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens



Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

 
800.600.000
Euro

festgestellt.


§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.


§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan



Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.


§ 4 Übernahme von Gewährleistungen



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 2.900 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) 1Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. 2Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.


§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.


§ 6 Befristung



Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2018 außer Kraft. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 wurde am 15.03.2018 verkündet.




§ 7 Inkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 7. Dezember 2016 ERP-WPG 2016 § 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Sigmar Gabriel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble


Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007



Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Kapitel 1 Investitionsfinanzierung


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2017
1.000 €
Betrag
für
2016
1.000 €
Ist-Ergebnis
2015
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Ausgaben

Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-
mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten
der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-
träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-
cke mit einem Volumen von rd. 6.500 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-
den:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 350 Mio. Euro
b) Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen
3.890 Mio. Euro
c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften
60 Mio. Euro
d) Innovationen 1.200 Mio. Euro
e) Exportfinanzierung 1.000 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-
passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen
zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das
ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-
haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2017 geplante Förder-
volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden
soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwe-
cke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-
finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich der KfW-Fonds-
finanzierung.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die
mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem
Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge
der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen
(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen
nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich
31. Dezember 2016.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 855,7 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2018 bis 203,6 Mio. Euro
Jahr 2019 bis zu 156,7 Mio. Euro
Jahr 2020 bis zu 126,0 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren 369,4 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
- die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelstän-
dischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-
wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch
in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-
leichtern;
- die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I
und II sowie eines für 2017 geplanten Nachfolgefonds High-Tech
Gründerfonds III;
- die Dotierung der mit der KfW zusammen durchgeführten, im Rah-
men der Neuausrichtung aus der KfW ausgegliederten Beteili-
gungsfinanzierung (Ausgründung coparion-Fonds).
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit
dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-
und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Pro-
jekte im Rahmen der Energiewende im Umfang von rd. 250 Mio. Euro.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-
jahr 2017 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-
zahlung in den Jahren 2018 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-
freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2017 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/
Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre
belaufen sich auf 2.069,62 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf
Stipendienprogramme, und zwar
- 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und
südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland
ermöglicht wird,
- 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem
jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-
keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule
in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-
ship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,580 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/
jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-
nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich
an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen
Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu
machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 3,12 Mio. Euro veranschlagt, fällig in
den Jahren 2018 bis 2020, um die Verlängerung der Stipendienpro-
gramme USA und McCloy bewilligen zu können.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-
lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem
Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den
Jahren 2018 bis 2021, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
nen.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember
2015 rund 1.700 Mio. Euro.


892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-
men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.
48.200 37.200 12.637
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten
Darlehen eingesetzt.
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
308.500 T€
Jahr 2018 bis zu 51.700 T€
Jahr 2019 bis zu 47.600 T€
Jahr 2020 bis zu 40.700 T€
in künftigen Haushaltsjahren 168.500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und
870 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
dem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01.
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstigen Verpflich-
tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
243.100 214.200 286.163
Zahlungsverpflichtungen
davon fällig:
855.700 T€
Jahr 2018 bis zu 203.600 T€
Jahr 2019 bis zu 156.700 T€
Jahr 2020 bis zu 126.000 T€
in künftigen Haushaltsjahren 369.400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet
werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
dem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01.
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur
Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in
Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01
geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des
BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden.
500.000 500.000 171.530
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
2.069.620 T€
in künftigen Haushaltsjahren 2.069.620 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet
werden.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie
langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-
nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland
2.700 2.700 2.635
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
3.120 T€
Jahr 2018 bis zu 1.040 T€
Jahr 2019 bis zu 1.040 T€
Jahr 2020 bis zu 1.040 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung
3.600 3.600 1.396
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
5.100 T€    
Jahr 2018 bis zu 1.500 T€    
Jahr 2019 bis zu 1.300 T€    
Jahr 2020 bis zu 1.300 T€    
Jahr 2021 bis zu 1.000 T€    
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
   
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer-
den.
1.000 1.000 0
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 798.600 758.700  
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse 6.300 6.300  
Ausgaben für Investitionen 792.300 752.400  
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 798.600 758.700  


Kapitel 2 Sonstige Ausgaben


Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2017
1.000 €
Betrag
für
2016
1.000 €
Ist-Ergebnis
2015
1.000 €
Erläuterungen
123456
 Sonstige Ausgaben    

Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Perso-
nal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener-
gie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-
Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungs-
gesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der
Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraus-
setzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der
Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören
Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-
vermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver-
mögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-
den.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,
Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2016 aufgenommenen Mittel vorge-
sehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung
der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die
sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe-
reich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von
ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-
substanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben
durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-
haltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.


427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch
für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt-
lich Tätige
200-0
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten
des ERP-Sondervermögens
75075067
575 01-680 Zinsaufwendungen 1.000 1.000 0
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 505040
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 --0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen --0
 Summe Sonstige Ausgaben 2.000 1.800 107
Abschluss   
Sonstige Ausgaben 2.000 1.800  
Zinskosten -- 
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 2.000 1.800 107


Kapitel 3 Einnahmen


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2017
1.000 €
Betrag
für
2016
1.000 €
Ist-Ergebnis
2015
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Einnahmen    

Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-
sehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklage I 135.868 T€
b) Verzinsung Nachrangdarlehen 5.456 T€
c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 31.178 T€
Summe 172.502 T€
Diese Erträge werden für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen
mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile
des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide
Erträge des ERP-Sondervermögens sind die auf die Anteile des ERP-
Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.
Für Erträge aus den ERP-Förderrücklagen II, III und IV, die lediglich in der
KfW liquide und dort ausschließlich für Förderung einsetzbar sind, wird
kein Ansatz ausgebracht, da der Ertrag abhängig ist vom KfW-Gewinn,
dessen Entstehung und Höhe ungewiss ist.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu
gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-
geschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-
genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen
werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-
sammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-
vermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin 1.053 T€
Unternehmen 216.131 T€
Summe 217.184 T€
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-
zierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-
nehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01
(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstige Ver-
pflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des
ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewähr-
ten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-
gramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die
vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-
träge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden
aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezu-
schusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzu-
sagen.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.


119 99-680 Vermischte Einnahmen 0053
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 000
162 01-691 Erträge aus Vermögen 172.502 199.590 231.535
182 01-691 Tilgung von Darlehen 217.184 81.755 84.766
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die-
nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
350.384 412.555 596.589
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-
steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-
schaft
60.530 66.600 62.600
a) ERP-Innovationsprogramm: 43.210 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8.320 T€
c) ERP-Startfonds: 9.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur
Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundes-
haushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt-
und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen),
des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW 000
 Gesamteinnahmen 800.600 760.500  
Abschluss    
Verwaltungseinnahmen 00 
Übrige Einnahmen 800.600 760.500  
Gesamteinnahmen 800.600 760.500  


Abschluss


Ka-
pitel
Bezeichnung Einnahmen Ausgaben davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
ZinskostenZuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen
1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung
800.600 798.600 2.000  6.300 792.300
2Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
 2.000     
  800.600 800.600 2.000  6.300 792.300


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1


Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2017
a) Bis einschl.
31.12.2015
eingegangene
Verpflichtungen
fällig ab 2017
davon fällig
2017 2018 2019 2020 2021 ff.
b) VE 2016
c) VE 2017
in Mio. €
1 2345678
892 01 Mittelständische Unterneh-
men, Exportfinanzierung
48,2 a) ------
b) ------
c) 308,500-51,70047,60040,700168,500
683 01 Förderkosten 243,1 a) 819,900197,500159,100116,50091,100255,800
b) 293,50046,30045,20040,90035,600125,500
c) 855,700-203,600156,700126,000369,400
681 02 Gewährung von Stipendien
und Förderung von
Informationsreisen
2,7 a) 3,2471,6241,623---
b) ------
c) 3,120-1,0401,0401,040-
681 03 Förderung von Maßnahmen
im Rahmen des Deutschen
Programms für transatlan-
tische Begegnung
3,6 a) 1,6300,9570,5050,168--
b) 5,1001,5001,3001,3001,000-
c) 5,100-1,5001,3001,3001,000
Summe 297,6 a) 824,777200,081161,228116,66891,100255,800
b) 298,60047,80046,50042,20036,600125,500
c) 1.172,420 -257,840206,640169,040538,900
682 02 Kooperationsprojekte 500,0 a) 569,500  2016 ff.: 569,500 
b) 2.198,710   2017 ff.: 2.198,710  
c) 2.069,620   2018 ff.: 2.069,620  


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015


Aktivseite
2015
EUR
2014
EUR
A. Barreserve und Anlagen
1. Guthaben bei Kreditinstituten 562.703.925,92  95.701.287,79
2. Termingelder bei Kreditinstituten 0,00 0,00
3. Anlage bei Fondsgesellschaften 1.005.638.048,96  860.811.283,40
4. Anlage bei Unternehmen 895.892.291,62  927.750.714,19
5. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland"
83.330.000,00  70.000.000,00
 6. KfW Nachrangdarlehen 300.000.000,00 2.847.564.266,50 2.246.588.989,89
B. Darlehensforderungen  416.095.627,65 327.416.922,65
C. Rechnungsabgrenzung  0,000,00
D. Sonstige Forderungen  0,000,00
E. Beteiligungen
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.082.876.331,12  1.082.876.331,12
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des
ERP-Sondervermögens
1.190.752.106,00  1.190.752.106,00
3. Kapitalrücklage II 1.000.000.000,00  1.000.000.000,00
4. Gesonderte Kapitalrücklage 614.280.731,32  614.280.731,32
Sonstige Gewinnrücklagen 2.097.597.246,07  1.719.276.772,38
5. ERP-Gewinnrücklage I 417.046.750,40  172.758.415,49
6. ERP-Gewinnrücklage II 12.475.382,34  1.588.144,33
7. ERP-Gewinnrücklage III 339.221.082,93  243.012.391,34
8. ERP-Gewinnrücklage IV 107.339.439,21   
9. ERP-Förderrücklage I 4.650.000.000,00  4.650.000.000,00
10. ERP-Förderrücklage II 250.000.000,00  250.000.000,00
11. ERP-Förderrücklage III 1.000.000.000,00  1.000.000.000,00
12. ERP-Förderrücklage IV 1.250.000.000,00   
13. Gesetzliche Rücklage der KfW 615.270.642,68  615.270.642,68
14. Sondergewinnrücklage 0,00 0,00
15. High-Tech Gründerfonds I 66.021.506,00  73.882.581,39
16. High-Tech Gründerfonds II 47.488.475,28 14.740.369.693,35 32.107.831,57
 Summe der Aktiva  18.004.029.587,50 17.174.075.145,54


Passivseite
2015
EUR
2014
EUR
A. Rückstellungen
1. Rückstellung Vermögensabsicherung 0,00 0,00
2. Rückstellung Förderlasten 825.753.087,45  858.194.322,68
3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds 38.900.000,00 864.653.087,45 72.000.000,00
B. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast 128.683.819,61  26.493.930,01
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
79.486.113,67 208.169.933,28 70.000.000,00
Mikromezzaninfonds    
C. Vermögen des ERP-Sondervermögens
Vermögensbestand 01.01. 16.147.386.892,85  15.510.805.485,09
Gewinn/Verlust  783.819.673,92 636.581.407,76
Vermögensbestand 31.12.  16.931.206.566,77 16.147.386.892,85
 Summe Passiva  18.004.029.587,50 17.174.075.145,54


Anlage 3


Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Im Jahr 2015 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 5,1 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 239,9 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 wie folgt vergütet:

-
Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,63 %. Die Erträge in Höhe von 168,7 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011) für das Jahr 2015 zur Verfügung.

-
Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2015 ein Zinsbetrag in Höhe von 5,5 Mio. EUR.

Die 2012, 2013 und 2015 eingebrachten ERP-Förderrücklagen II, III und IV werden gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen zum 01.01.2015 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR dotiert, die der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" dient. Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.

Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2015 auf

-
18,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II

-
73,4 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III

-
91,7 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV

-
12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I

-
0,1 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II

-
7,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2015 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2015 somit auf 377,7 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:

-
Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (168,7 Mio. EUR), der ERP-Förderrücklagen III (73,4 Mio. EUR) und IV (91,7 Mio. EUR), der ERP-Gewinnrücklage I (12,7 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (130,1 Mio. EUR, hiervon 5,5 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) bereitgestellten Mittel in Höhe von 476,6 Mio. EUR wurden in Höhe von 232,3 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 244,3 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten ERP-Gewinnrücklage I zugewiesen. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2015 auf 417,0 Mio. EUR.

-
Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II und der ERP-Gewinnrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 18,5 Mio. EUR wurden in Höhe von 7,6 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwendet. Die nicht zur Abdeckung der Förderlasten benötigten Erträge in Höhe von 10,9 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrages ERP-Förderrücklage II der separaten ERP-Gewinnrücklage II zugeführt. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2015 auf 12,5 Mio. EUR.

-
Vorabdotierung der ERP-Gewinnrücklage IV: Die Erträge aus dem Erlass der Rückzahlung des Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt. Die Erträge aus dem anteiligen handelsrechtlichen Jahresüberschuss der KfW 2015 wurden ebenfalls vollständig der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt, da die vertraglichen Grundlagen zur Abrechnung der Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" noch nicht vereinbart waren. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich zum 31.12.2015 auf 107,3 Mio. EUR.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2015 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.