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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 - ERP-WPG 2017 k.a.Abk.)
G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2729 (Nr. 57); zuletzt geändert durch § 7 G. v. 08.03.2018 BGBl. I S. 343
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2017; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 800.600.000
- Euro
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 2.900 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) 1Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. 2Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6 Befristung
§ 6 hat 1 frühere Fassung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2018 außer Kraft. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 wurde am 15.03.2018 verkündet.
Text in der Fassung des § 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 G. v. 8. März 2018 BGBl. I S. 343; zuletzt geändert durch § 7 G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2213 m.W.v. 16. März 2018
§ 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2015 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 5,1 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 239,9 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 wie folgt vergütet:
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2015 auf
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2017 1.000 € | Betrag für 2016 1.000 € | Ist-Ergebnis 2015 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. | 48.200 | 37.200 | 12.637 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 308.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2018 bis zu | 51.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 47.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 40.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 168.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- dem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2016 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 243.100 | 214.200 | 286.163 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungsverpflichtungen davon fällig: | 855.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2018 bis zu | 203.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 156.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 126.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 369.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- dem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden. | 500.000 | 500.000 | 171.530 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 2.069.620 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 2.069.620 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika- nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 2.700 | 2.700 | 2.635 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 3.120 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2018 bis zu | 1.040 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 1.040 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 1.040 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 1.396 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2018 bis zu | 1.500 T€ | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 1.300 T€ | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 1.300 T€ | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 1.000 T€ | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer- den. | 1.000 | 1.000 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 798.600 | 758.700 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.300 | 6.300 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben für Investitionen | 792.300 | 752.400 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 798.600 | 758.700 | |
Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2017 1.000 € | Betrag für 2016 1.000 € | Ist-Ergebnis 2015 1.000 € | Erläuterungen | ||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||||||||||||
Sonstige Ausgaben |
| ||||||||||||||||
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt- lich Tätige | 200 | - | 0 | |||||||||||||
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 750 | 750 | 67 | |||||||||||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 | 1.000 | 0 | |||||||||||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 40 | |||||||||||||
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017 | - | - | 0 | |||||||||||||
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | - | - | 0 | |||||||||||||
Summe Sonstige Ausgaben | 2.000 | 1.800 | 107 | ||||||||||||||
Abschluss | | ||||||||||||||||
Sonstige Ausgaben | 2.000 | 1.800 | | ||||||||||||||
Zinskosten | - | - | | ||||||||||||||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 2.000 | 1.800 | 107 |
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2017 1.000 € | Betrag für 2016 1.000 € | Ist-Ergebnis 2015 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 53 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 172.502 | 199.590 | 231.535 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 217.184 | 81.755 | 84.766 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die- nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | 350.384 | 412.555 | 596.589 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs- steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft | 60.530 | 66.600 | 62.600 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) ERP-Innovationsprogramm: | 43.210 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundes- haushalt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 800.600 | 760.500 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übrige Einnahmen | 800.600 | 760.500 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 800.600 | 760.500 | |
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf | |||
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen | ||||
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | ||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 800.600 | 798.600 | 2.000 | 6.300 | 792.300 | |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 2.000 | | ||||
800.600 | 800.600 | 2.000 | 6.300 | 792.300 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2017 | a) Bis einschl. 31.12.2015 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2017 | davon fällig | |||||
2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. | ||||
b) VE 2016 | ||||||||
c) VE 2017 | ||||||||
in Mio. € | ||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
892 01 | Mittelständische Unterneh- men, Exportfinanzierung | 48,2 | a) - | - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | - | |||
c) 308,500 | - | 51,700 | 47,600 | 40,700 | 168,500 | |||
683 01 | Förderkosten | 243,1 | a) 819,900 | 197,500 | 159,100 | 116,500 | 91,100 | 255,800 |
b) 293,500 | 46,300 | 45,200 | 40,900 | 35,600 | 125,500 | |||
c) 855,700 | - | 203,600 | 156,700 | 126,000 | 369,400 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) 3,247 | 1,624 | 1,623 | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | - | |||
c) 3,120 | - | 1,040 | 1,040 | 1,040 | - | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlan- tische Begegnung | 3,6 | a) 1,630 | 0,957 | 0,505 | 0,168 | - | - |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | - | |||
c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 297,6 | a) 824,777 | 200,081 | 161,228 | 116,668 | 91,100 | 255,800 | |
b) 298,600 | 47,800 | 46,500 | 42,200 | 36,600 | 125,500 | |||
c) 1.172,420 | - | 257,840 | 206,640 | 169,040 | 538,900 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) 569,500 | 2016 ff.: | 569,500 | | ||
b) 2.198,710 | 2017 ff.: | 2.198,710 | | |||||
c) 2.069,620 | 2018 ff.: | 2.069,620 | |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2015
Aktivseite | ||||
2015 EUR | 2014 EUR | |||
A. Barreserve und Anlagen | ||||
1. Guthaben bei Kreditinstituten | 562.703.925,92 | 95.701.287,79 | ||
2. Termingelder bei Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 | ||
3. Anlage bei Fondsgesellschaften | 1.005.638.048,96 | 860.811.283,40 | ||
4. Anlage bei Unternehmen | 895.892.291,62 | 927.750.714,19 | ||
5. Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland" | 83.330.000,00 | 70.000.000,00 | ||
6. KfW Nachrangdarlehen | 300.000.000,00 | 2.847.564.266,50 | 2.246.588.989,89 | |
B. Darlehensforderungen | 416.095.627,65 | 327.416.922,65 | ||
C. Rechnungsabgrenzung | 0,00 | 0,00 | ||
D. Sonstige Forderungen | 0,00 | 0,00 | ||
E. Beteiligungen | ||||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331,12 | 1.082.876.331,12 | ||
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.190.752.106,00 | 1.190.752.106,00 | ||
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000,00 | 1.000.000.000,00 | ||
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731,32 | 614.280.731,32 | ||
Sonstige Gewinnrücklagen | 2.097.597.246,07 | 1.719.276.772,38 | ||
5. ERP-Gewinnrücklage I | 417.046.750,40 | 172.758.415,49 | ||
6. ERP-Gewinnrücklage II | 12.475.382,34 | 1.588.144,33 | ||
7. ERP-Gewinnrücklage III | 339.221.082,93 | 243.012.391,34 | ||
8. ERP-Gewinnrücklage IV | 107.339.439,21 | | ||
9. ERP-Förderrücklage I | 4.650.000.000,00 | 4.650.000.000,00 | ||
10. ERP-Förderrücklage II | 250.000.000,00 | 250.000.000,00 | ||
11. ERP-Förderrücklage III | 1.000.000.000,00 | 1.000.000.000,00 | ||
12. ERP-Förderrücklage IV | 1.250.000.000,00 | | ||
13. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.642,68 | 615.270.642,68 | ||
14. Sondergewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | ||
15. High-Tech Gründerfonds I | 66.021.506,00 | 73.882.581,39 | ||
16. High-Tech Gründerfonds II | 47.488.475,28 | 14.740.369.693,35 | 32.107.831,57 | |
Summe der Aktiva | 18.004.029.587,50 | 17.174.075.145,54 |
Passivseite | ||||
2015 EUR | 2014 EUR | |||
A. Rückstellungen | ||||
1. Rückstellung Vermögensabsicherung | 0,00 | 0,00 | ||
2. Rückstellung Förderlasten | 825.753.087,45 | 858.194.322,68 | ||
3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds | 38.900.000,00 | 864.653.087,45 | 72.000.000,00 | |
B. Verbindlichkeiten | ||||
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 128.683.819,61 | 26.493.930,01 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock | 79.486.113,67 | 208.169.933,28 | 70.000.000,00 | |
Mikromezzaninfonds | | |||
C. Vermögen des ERP-Sondervermögens | ||||
Vermögensbestand 01.01. | 16.147.386.892,85 | 15.510.805.485,09 | ||
Gewinn/Verlust | 783.819.673,92 | 636.581.407,76 | ||
Vermögensbestand 31.12. | 16.931.206.566,77 | 16.147.386.892,85 | ||
Summe Passiva | 18.004.029.587,50 | 17.174.075.145,54 |
Anlage 3
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2015 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 5,1 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 239,9 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2015 wie folgt vergütet:
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- Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,63 %. Die Erträge in Höhe von 168,7 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011) für das Jahr 2015 zur Verfügung.
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- Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2015 ein Zinsbetrag in Höhe von 5,5 Mio. EUR.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2015 auf
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- 18,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
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- 73,4 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
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- 91,7 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
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- 12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
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- 0,1 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
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- 7,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
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- Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (168,7 Mio. EUR), der ERP-Förderrücklagen III (73,4 Mio. EUR) und IV (91,7 Mio. EUR), der ERP-Gewinnrücklage I (12,7 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (130,1 Mio. EUR, hiervon 5,5 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) bereitgestellten Mittel in Höhe von 476,6 Mio. EUR wurden in Höhe von 232,3 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 244,3 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten ERP-Gewinnrücklage I zugewiesen. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2015 auf 417,0 Mio. EUR.
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- Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II und der ERP-Gewinnrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 18,5 Mio. EUR wurden in Höhe von 7,6 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2015 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwendet. Die nicht zur Abdeckung der Förderlasten benötigten Erträge in Höhe von 10,9 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrages ERP-Förderrücklage II der separaten ERP-Gewinnrücklage II zugeführt. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2015 auf 12,5 Mio. EUR.
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- Vorabdotierung der ERP-Gewinnrücklage IV: Die Erträge aus dem Erlass der Rückzahlung des Nachrangdarlehens in Höhe von 100 Mio. EUR wurden mit Wirkung zum 01.01.2015 der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt. Die Erträge aus dem anteiligen handelsrechtlichen Jahresüberschuss der KfW 2015 wurden ebenfalls vollständig der ERP-Gewinnrücklage IV zugeführt, da die vertraglichen Grundlagen zur Abrechnung der Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" noch nicht vereinbart waren. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich zum 31.12.2015 auf 107,3 Mio. EUR.
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