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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 - ERP-WPG 2018 k.a.Abk.)
G. v. 08.03.2018 BGBl. I S. 343 (Nr. 9); zuletzt geändert durch § 7 G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2213
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2018; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2018, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 835.155.000
- Euro
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 3.300.000.000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) 1Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. 2Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6 Befristung
§ 6 hat 1 frühere Fassung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2019 außer Kraft. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 wurde am 06.12.2018 verkündet.
Text in der Fassung des § 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 G. v. 29. November 2018 BGBl. I S. 2213; zuletzt geändert durch § 7 G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1547 m.W.v. 6. Dezember 2018
§ 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Brigitte Zypries
Der Bundesminister für besondere Aufgaben
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundesministers der Finanzen beauftragt
Peter Altmaier
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Brigitte Zypries
Der Bundesminister für besondere Aufgaben
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundesministers der Finanzen beauftragt
Peter Altmaier
Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Aktivseite
Passivseite
Im Jahr 2016 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,8 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 251,4 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Im Dezember 2016 sagte das ERP-Sondervermögen der KfW die Gewährung eines Förderzuschusses in Höhe von 98,0 Mio. EUR auf Grundlage des damaligen Informationsstandes und der damaligen Verträge zu. In entsprechender Höhe hat die KfW diesen Zuschuss für das Geschäftsjahr 2016 bilanziert.
Die nachfolgende Berichterstattung erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen, die im Geschäftsjahr 2016 und zum Zeitpunkt von Aufstellung und Genehmigung des KfW-Jahresabschlusses 2016 durch den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der KfW galten.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 wie folgt vergütet:
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2016 auf 215,7 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
Mit der Unterzeichnung des Anpassungsvertrages zur ERP-Förderrücklage I am 26.04.2017, nach dem der KfW-Jahresabschluss 2016 bereits aufgestellt, genehmigt und veröffentlicht war, wurde die Vergütungsregelung der ERP-Förderrücklage I geändert. Diese Regelung ist rückwirkend für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Die rückwirkende Anpassung der Vergütung 2016 nimmt die KfW im Geschäftsjahr 2017 vor, so dass das ERP-Sondervermögen und die anderen Anteilseigner der KfW in der Verteilung des KfW-Jahresergebnisses 2017 materiell so gestellt werden, als wäre die neue Vergütungsregelung für die ERP-Förderrücklage I bereits im Jahresabschluss 2016 angewendet worden. Die Vergütung der ERP-Förderrücklagen 2016 wird sich nach der im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmenden Berücksichtigung der neuen Vergütungsregelung wie folgt darstellen:
Wie die anderen ERP-Förderrücklagen wird die 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte ERP-Förderrücklage gemäß § 2 des Anpassungsvertrages durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Infolge der Anpassung der Vergütung steigt der auf die ERP-Förderrücklage I entfallende Anteil des KfW-Jahresüberschusses an, gleichzeitig sinkt der auf die anderen Eigenkapitalbestandteile entfallende Teil des KfW-Jahresüberschusses 2016.
Bei Anwendung der nach Unterzeichnung des Anpassungsvertrages geltenden Regelungen belaufen sich die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW für das Geschäftsjahr 2016 auf 476,6 Mio. EUR und verteilen sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2018 1.000 € | Betrag für 2017 1.000 € | Ist-Ergebnis 2016 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zum 1. Januar 2018 zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt. | 42.700 | 48.200 | 14.960 |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 281.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 42.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 41.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 36.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 160.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2017 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 228.400 | 243.100 | 236.440 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungsverpflichtungen davon fällig: | 801.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 185.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 144.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 115.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 355.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 01-691 | Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro- päischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland durch eine zum 1. Januar 2018 zu gründende KfW-Beteiligungstochter | 10.000 | - | - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigungen davon fällig: | 105.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 5.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 5.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 5.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 90.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden | 500.000 | 500.000 | 162.279 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig | 2.083.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 2.083.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/ jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 2.700 | 2.700 | 2.658 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 4.980 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 1.660 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 1.660 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 1.660 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 2.613 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 1.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2022 bis zu | 1.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. | 0 | 1.000 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 787.400 | 798.600 | 418.950 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.300 | 6.300 | 5.722 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben für Investitionen | 781.100 | 792.300 | 413.679 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 787.400 | 798.600 | 418.950 |
Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2018 1.000 € | Betrag für 2017 1.000 € | Ist-Ergebnis 2016 1.000 € | Erläuterungen | ||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||||||||||||
Sonstige Ausgaben | | ||||||||||||||||
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt- lich Tätige | 200 | 200 | - |
| ||||||||||||
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01. | 250 | 750 | 244 | |||||||||||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01. | 500 | 1.000 | 0 | |||||||||||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 22 | |||||||||||||
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 | - | - | 0 | |||||||||||||
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | 46.755 | 0 | 0 | |||||||||||||
Summe Sonstige Ausgaben | 47.755 | 2.000 | 266 | ||||||||||||||
Abschluss | | ||||||||||||||||
Sonstige Ausgaben | 47.755 | 2.000 | | ||||||||||||||
Zinskosten | - | - | | ||||||||||||||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 47.755 | 2.000 | 266 |
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2018 1.000 € | Betrag für 2017 1.000 € | Ist-Ergebnis 2016 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 13.935 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 593.578 | 172.502 | 605.874 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 181.247 | 217.184 | 85.679 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die- nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | 0 | 350.384 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs- steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft | 60.330 | 60.530 | 66.600 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) ERP-Innovationsprogramm: | 43.010 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus- halt für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
272 01-861 | Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02 | - | - | - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 835.155 | 800.600 | 772.088 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übrige Einnahmen | 835.155 | 800.600 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 835.155 | 800.600 | 772.088 |
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf | |||
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen | ||||
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | ||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 835.155 | 787.400 | 47.755 | 6.300 | 781.100 | |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 47.755 | | ||||
835.155 | 835.155 | 47.755 | 6.300 | 781.100 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2018 | a) Bis einschl. 31.12.2016 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2018 b) VE 2017 c) VE 2018 | davon fällig | |||||
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 ff. | ||||
in Mio. € | ||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
892 01 | Mittelständische Unterneh- men, Exportfinanzierung | 42,7 | a) - | - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | - | |||
c) 281,700 | - | 42,500 | 41,900 | 36,400 | 160,900 | |||
683 01 | Förderkosten | 228,4 | a) 742,500 | 177,700 | 139,400 | 105,200 | 81,500 | 238,700 |
b) 301,900 | 51,300 | 47,100 | 40,100 | 34,600 | 128,800 | |||
c) 801,500 | - | 185,900 | 144,600 | 115,400 | 355,600 | |||
682 01 | Förderkosten für die zu gründende Beteiligungs- tochter der KfW | 10,0 | a) - | - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | - | |||
c) - | - | 5,000 | 5,000 | 5,000 | 90,000 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) 1,623 | 1,623 | - | - | - | - |
b) 3,120 | 1,040 | 1,040 | 1,040 | - | - | |||
c) 4,980 | - | 1,660 | 1,660 | 1,660 | - | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlan- tische Begegnung | 3,6 | a) 3,798 | 1,890 | 0,947 | 0,961 | - | - |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | - | |||
c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 287,4 | a) 747,921 | 181,213 | 140,347 | 106,161 | 81,500 | 238,700 | |
b) 310,120 | 53,840 | 49,440 | 42,440 | 35,600 | 128,800 | |||
c) 1.093,280 | - | 236,560 | 194,460 | 159,760 | 607,500 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) 2.198,710 | 2017 ff.: | 2.198,710 | | ||
b) 2.069,620 | 2018 ff.: | 2.069,620 | | |||||
c) 2.083,600 | 2019 ff.: | 2.083,600 | |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2016
Aktivseite
2016 EUR | 2015 EUR | |||
A. Barreserve und Anlagen | | |||
1. Guthaben bei Kreditinstituten | 476.181.969,73 | 562.703.925,92 | ||
2. Termingelder bei Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 | ||
3. Anlage bei Fondsgesellschaften | 1.006.259.329,00 | 1.005.638.048,96 | ||
4. Anlage bei Unternehmen | 866.761.135,41 | 895.892.291,62 | ||
5. Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland" | 63.430.670,40 | 83.330.000,00 | ||
6. Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland II" | 21.179.132,04 | 0,00 | ||
7. KfW Nachrangdarlehen | 200.000.000,00 | 2.633.812.236,58 | 300.000.000,00 | |
B. Darlehensforderungen | 496.953.667,96 | 416.095.627,65 | ||
C. Rechnungsabgrenzung | 0,00 | 0,00 | ||
D. Sonstige Forderungen | 0,00 | 0,00 | ||
E. Beteiligungen | | |||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331,12 | 1.082.876.331,12 | ||
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.190.752.106,00 | 1.190.752.106,00 | ||
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000,00 | 1.000.000.000,00 | ||
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731,32 | 614.280.731,32 | ||
Sonstige Gewinnrücklagen | 2.436.207.010,46 | 2.097.597.246,07 | ||
5. ERP-Gewinnrücklage I | 711.419.422,01 | 417.046.750,40 | ||
6. ERP-Gewinnrücklage II | 28.538.571,20 | 12.475.382,34 | ||
7. ERP-Gewinnrücklage III | 425.331.152,71 | 339.221.082,93 | ||
8. ERP-Gewinnrücklage IV | 220.028.372,33 | 107.339.439,21 | ||
9. ERP-Förderrücklage I | 4.650.000.000,00 | 4.650.000.000,00 | ||
10. ERP-Förderrücklage II | 250.000.000,00 | 250.000.000,00 | ||
11. ERP-Förderrücklage III | 1.000.000.000,00 | 1.000.000.000,00 | ||
12. ERP-Förderrücklage IV | 1.250.000.000,00 | 1.250.000.000,00 | ||
13. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.642,68 | 615.270.642,68 | ||
14. Sondergewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | ||
15. High-Tech Gründerfonds I | 59.870.533,22 | 66.021.506,00 | ||
16. High-Tech Gründerfonds II | 55.916.072,88 | 47.488.475,28 | ||
17. High-Tech Gründerfonds III | 0,00 | 0,00 | ||
18. Coparion | 3.174.170,06 | 15.593.665.115,99 | 0,00 | |
Summe der Aktiva | 18.724.431.020,53 | 18.004.029.587,50 |
Passivseite
2016 EUR | 2015 EUR | |||
A. Rückstellungen | | |||
1. Rückstellung Vermögensabsicherung | 0,00 | 0,00 | ||
2. Rückstellung Förderlasten | 665.387.103,43 | 825.753.087,45 | ||
3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds | 30.600.000,00 | 695.987.103,43 | 38.900.000,00 | |
B. Verbindlichkeiten | | |||
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 98.524.427,38 | 128.683.819,61 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds | 63.430.670,40 | 79.486.113,67 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II | 21.179.132,04 | 0,00 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | 49,04 | 183.134.278,86 | 0,00 | |
C. Vermögen des ERP-Sondervermögens | | |||
Vermögensbestand 01.01. | 16.931.206.566,77 | 16.147.386.892,85 | ||
Gewinn/Verlust | 914.103.071,47 | 783.819.673,92 | ||
Vermögensbestand 31.12. | 17.845.309.638,24 | 16.931.206.566,77 | ||
Summe Passiva | 18.724.431.020,53 | 18.004.029.587,50 |
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2016 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,8 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 251,4 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Im Dezember 2016 sagte das ERP-Sondervermögen der KfW die Gewährung eines Förderzuschusses in Höhe von 98,0 Mio. EUR auf Grundlage des damaligen Informationsstandes und der damaligen Verträge zu. In entsprechender Höhe hat die KfW diesen Zuschuss für das Geschäftsjahr 2016 bilanziert.
Die nachfolgende Berichterstattung erfolgt auf Basis der vertraglichen Regelungen, die im Geschäftsjahr 2016 und zum Zeitpunkt von Aufstellung und Genehmigung des KfW-Jahresabschlusses 2016 durch den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der KfW galten.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2016 wie folgt vergütet:
- -
- Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 3,30 %. Die Erträge in Höhe von 153,4 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) für das Jahr 2016 zur Verfügung.
- -
- Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2016 ein Zinsbetrag in Höhe von 3,6 Mio. EUR.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2016 auf 215,7 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
- -
- 17,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
- -
- 68,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
- -
- 86,0 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
- -
- 28,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
- -
- 0,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
- -
- 14,3 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
- 1.
- Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2016 in Höhe von 251,4 Mio. EUR:
- -
- Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 235,9 Mio. EUR.
- -
- Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 12,2 Mio. EUR.
- -
- Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 3,2 Mio. EUR.
- 2.
- Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 215,7 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:
- -
- Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 183,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2016 auf 600,5 Mio. EUR.
- -
- Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 18,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2016 auf 30,5 Mio. EUR.
- -
- Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,3 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung des Erlasses in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2016 auf 221,6 Mio. EUR.
Mit der Unterzeichnung des Anpassungsvertrages zur ERP-Förderrücklage I am 26.04.2017, nach dem der KfW-Jahresabschluss 2016 bereits aufgestellt, genehmigt und veröffentlicht war, wurde die Vergütungsregelung der ERP-Förderrücklage I geändert. Diese Regelung ist rückwirkend für das Geschäftsjahr 2016 anzuwenden. Die rückwirkende Anpassung der Vergütung 2016 nimmt die KfW im Geschäftsjahr 2017 vor, so dass das ERP-Sondervermögen und die anderen Anteilseigner der KfW in der Verteilung des KfW-Jahresergebnisses 2017 materiell so gestellt werden, als wäre die neue Vergütungsregelung für die ERP-Förderrücklage I bereits im Jahresabschluss 2016 angewendet worden. Die Vergütung der ERP-Förderrücklagen 2016 wird sich nach der im Geschäftsjahr 2017 vorzunehmenden Berücksichtigung der neuen Vergütungsregelung wie folgt darstellen:
Wie die anderen ERP-Förderrücklagen wird die 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte ERP-Förderrücklage gemäß § 2 des Anpassungsvertrages durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW vergütet. Infolge der Anpassung der Vergütung steigt der auf die ERP-Förderrücklage I entfallende Anteil des KfW-Jahresüberschusses an, gleichzeitig sinkt der auf die anderen Eigenkapitalbestandteile entfallende Teil des KfW-Jahresüberschusses 2016.
Bei Anwendung der nach Unterzeichnung des Anpassungsvertrages geltenden Regelungen belaufen sich die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW für das Geschäftsjahr 2016 auf 476,6 Mio. EUR und verteilen sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
- -
- 284,6 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I
- -
- 15,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
- -
- 61,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
- -
- 76,5 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
- -
- 25,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
- -
- 0,8 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
- -
- 12,7 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
- -
- Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 294,4 Mio. EUR.
- -
- Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 16,1 Mio. EUR.
- -
- Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 12,7 Mio. EUR.
- -
- ERP-Gewinnrücklage I: 711,4 Mio. EUR
- -
- ERP-Gewinnrücklage II: 28,5 Mio. EUR
- -
- ERP-Gewinnrücklage IV: 220,0 Mio. EUR.
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