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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 - ERP-WPG 2019 k.a.Abk.)

G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2213 (Nr. 42); zuletzt geändert durch § 7 G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1547
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens



Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf

 
775.900.000
Euro

festgestellt.


§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.


§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan



Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.


§ 4 Übernahme von Gewährleistungen



(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 2.800.000.000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.

(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.

(3) 1Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. 2Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.

(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.


§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge



Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.


§ 6 Befristung



Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2020 außer Kraft. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020 wurde am 20. November 2019 verkündet.




§ 7 Inkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 6. Dezember 2018 ERP-WPG 2018 § 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Peter Altmaier

Der Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz


Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007



Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2017
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens

Kapitel 1 Investitionsfinanzierung


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2019
1.000 €
Betrag
für
2018
1.000 €
Ist-Ergebnis
2017
1.000 €
Erläuterungen
12 3456
 Ausgaben     
892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-
men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft
Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten
Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zu gründenden
KfW-Beteiligungstochter eingesetzt.
54.300 42.700 19.780

Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-
mensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-
ständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten
der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-
träge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-
cke mit einem Volumen von rd. 7.320 Mio. Euro zinsbegünstigt wer-
den:
a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten 450 Mio. Euro
b) Existenzgründungen und Wachstums-
finanzierungen
3.810 Mio. Euro
c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-
gesellschaften
60 Mio. Euro
d) Innovationen 2.000 Mio. Euro
e) Exportfinanzierung 1.000 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-
passt, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen
zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das
ERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-
haft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2019 geplante Förder-
volumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,
dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden
soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung und Beteiligungs-
finanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur".
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-
finanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe, einschließlich des ERP-Start-
fonds.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die
mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem
Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung
neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer
Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang
mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-
waltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge
der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen
(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen
nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich
31. Dezember 2018.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen
sich auf 792,8 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2020 bis 171,5 Mio. Euro
Jahr 2021 bis zu 137,6 Mio. Euro
Jahr 2022 bis zu 109,7 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren 374,0 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
- die KfW-Beteiligungstochter. Die 100%-Tochtergesellschaft der
KfW wurde in 2018 gegründet.
- die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" der KfW.
Die Mittel sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen
und der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen
dienen. Die Tochtergesellschaft ist auf Eigenkapital spezialisiert,
insbesondere auf Investments in Venture Capital Fonds und Venture
Debt Fonds. Zunächst erfolgt dies insbesondere im Rahmen des
Programms „ERP-VC-Fondsinvestment", welches bis 2018 dem
Titel 892 01 zugeordnet war. Das Programm „ERP-VC-Fondsinvest-
ment" ist mit dem operativen Start der KfW-Beteiligungstochter bei
dieser angesiedelt.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Gründungs-/Refinanzie-
rungs-/Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Von
dem veranschlagten Baransatz in Höhe von 8,9 Mio. Euro entfallen
6,76 Mio. Euro auf laufende Verwaltungskosten der KfW-Beteiligungs-
tochter für die „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments", einschließ-
lich der nicht direkt dem Programm zurechenbaren Kosten der
KfW-Beteiligungstochter, die vom Programm der „ERP-VC-Fonds-
investments" anteilig zu tragen sind (sog. „Overhead").
Nicht umfasst wird die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech
Gründerfonds I, II und III sowie die Dotierung des Fonds „coparion"
gegenüber dem Bund bzw. ERP-Sondervermögen als Gesellschafter,
die weiterhin dem Titel 682 02 zugeordnet sind.


Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
323.700 T€
Jahr 2020 bis zu 58.800 T€
Jahr 2021 bis zu 55.400 T€
Jahr 2022 bis zu 47.100 T€
in künftigen Haushaltsjahren 162.400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01
und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und
682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2018 sowie sonstigen Verpflich-
tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
205.900 228.400 200.422
Zahlungsverpflichtungen
davon fällig:
792.800 T€
Jahr 2020 bis zu 171.500 T€
Jahr 2021 bis zu 137.600 T€
Jahr 2022 bis zu 109.700 T€
in künftigen Haushaltsjahren 374.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01
und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und
682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
682 01-691 Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro-
päischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und
mittlere Unternehmen in Deutschland durch die KfW-Beteiligungstochter ...
8.900 10.000
Verpflichtungsermächtigungen
davon fällig:
54.800 T€
Jahr 2020 bis zu 6.600 T€
Jahr 2021 bis zu 7.000 T€
Jahr 2022 bis zu 7.300 T€
in künftigen Haushaltsjahren 33.900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01
und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und
683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen-
den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur
Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in
Deutschland.
Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01
geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des
BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden
500.000 500.000 206.751

Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
- die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständi-
schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-
wohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch
in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-
leichtern;
- die Bedienung von Kapitalabrufen des High-Tech Gründerfonds I
und II sowie des 2017 aufgesetzten Nachfolgefonds High-Tech
Gründerfonds III;
- die Bedienung von Kapitalabrufen des 2016 zusammen mit der KfW
aufgelegten coparion-Fonds.
Weitere Maßnahmen sind der Mikromezzaninfonds zusammen mit
dem Europäischen Sozialfonds (ESF), Beteiligungen an Frühphasen-
und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushalts-
jahr 2019 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Aus-
zahlung in den Jahren 2020 ff. erforderlich, da es die Entscheidungs-
freiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-
tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/
Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre
belaufen sich auf rund 1.831 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro
für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. Euro auf Sti-
pendienprogramme, und zwar
- 1,040 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und
südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland
ermöglicht wird,
- 0,830 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem
jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglich-
keit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule
in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
- 0,210 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-
ship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für
die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-
tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher
Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für
Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-
gramme finanziert werden.
Bis zu 0,620 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/
jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerika-
nischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich
an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen
Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu
machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Verpflichtungsermächtigungen werden erst im ERP-Wirtschaftsplan
2020 wieder benötigt.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen
dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-
lantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-
dert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem
Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den
Jahren 2020 bis 2023, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-
nen.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-
kosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-
schaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich
aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember
2017 rund 2.000 Mio. Euro.


Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
1.831.200 T€
in künftigen Haushaltsjahren 1.831.200 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet
werden.
681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler
sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/
jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach
Deutschland
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
2.700 2.700 2.657
681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für
transatlantische Begegnung
3.600 3.600 2.800
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
5.100 T€
Jahr 2020 bis zu 1.500 T€
Jahr 2021 bis zu 1.300 T€
Jahr 2022 bis zu 1.300 T€
Jahr 2023 bis zu 1.000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01
und 682 01 geleistet werden.
000
 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 775.400 787.400 432.410

Abschluss    
Zuweisungen und Zuschüsse 6.300 6.300 5.457
Ausgaben für Investitionen 769.100 781.100 426.953
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 775.400 787.400 432.410


Kapitel 2 Sonstige Ausgaben


Titel
und
Funktion
ZweckbestimmungBetrag
für
2019
1.000 €
Betrag
für
2018
1.000 €
Ist-Ergebnis
2017
1.000 €
 
12345 
 Sonstige Ausgaben    

Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Per-
sonal zur Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des
ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwal-
tungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus
der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für
Wiederaufbau ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse
voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der
Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören
Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-
vermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-
vermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen
werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,
Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen
können.
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2017 aufgenommenen Mittel vorge-
sehen.
Zu Tit. 671 01
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus
der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-
ren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen
Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in
Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-
tragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-
und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung
der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die
sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögens-
bereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen
von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermö-
genssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Aus-
gaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des
Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-
nung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.


427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch
für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt-
lich Tätige
20020049
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten
des ERP-Sondervermögens
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01
und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01.
25025093
575 01-680 Zinsaufwendungen
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01
und 683 01 geleistet werden.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01.
05000
671 01-680 Bearbeitungsgebühren 50502
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 --0
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen -00
 Summe Sonstige Ausgaben 5001.000 144

Abschluss   
Sonstige Ausgaben 5001.000 144
Zinskosten ---
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 5001.000 144


Kapitel 3 Einnahmen


Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung Betrag
für
2019
1.000 €
Betrag
für
2018
1.000 €
Ist-Ergebnis
2017
1.000 €
 
12 345 
 Einnahmen    

Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-
sehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklagen I-IV 240.955 T€
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I-IV 93.319 T€
c) Verzinsung Nachrangdarlehen 0 T€
d) Erträge aus Darlehen an Unternehmen 25.000 T€
Summe 359.274 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirt-
schaftsplans zur Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr einge-
setzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der
risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs
der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des ERP-
Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu
gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung
abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-
genwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen
werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im
Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Son-
dervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Senator der Finanzen Berlin 1.053 T€
Unternehmen 175.400 T€
Summe 176.453 T€
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finan-
zierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und
-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-
nehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01
(Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2018 sowie sonstige Ver-
pflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des
ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung ge-
währten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzpro-
gramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die
vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Be-
träge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden
aus dem Bundeshaushalt nur noch in der ERP-Innovationsfinanzierung
bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von
Altzusagen.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden,
bei denen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Auf-
grund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF-Mittel an das
ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt.
2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der
Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel
682 02 (Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen
Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere
Unternehmen in Deutschland) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstatten-
den Beträge des ESF werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite
beschafft werden.


119 99-680 Vermischte Einnahmen 0019.602
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 000
162 01-691 Erträge aus Vermögen 359.274 593.578 492.403
182 01-691 Tilgung von Darlehen 176.453 181.247 352.390
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen
dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02.
171.506 00
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs-
steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt-
schaft
56.167 60.330 60.530
a) ERP-Innovationsfinanzierung: 38.847 T€
b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8.320 T€
c) ERP-Startfonds: 9.000 T€
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur
Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus-
halt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und
Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des
ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02.
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur
Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen
Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
12.500 --
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW 000
 Gesamteinnahmen 775.900 835.155 924.925
Abschluss    
Verwaltungseinnahmen 000
Übrige Einnahmen 775.900 835.155 924.925
Gesamteinnahmen 775.900 835.155 924.925


Abschluss


Ka-
pitel
Bezeichnung Einnahmen
1.000 €
Ausgaben
1.000 €
davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
1.000 €
Zinskosten
1.000 €
Zuweisungen
und
Zuschüsse
1.000 €
Investitionen
1.000 €
1Investitions- und
Exportfinanzierung
775.900 775.400 500 6.300 769.100
2Sonstige Ausgaben/
Einnahmen
 500    
  775.900 775.900 500 6.300 769.100


Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1


Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgaben-
soll
2019
a) Bis einschl.
31.12.2017
eingegangene
Verpflichtungen
fällig ab 2019
davon fällig
2019 2020 2021 2022 2023 ff.
b) VE 2018
c) VE 2019
in Mio. €
 12345678
892 01 Mittelständische Unterneh-
men, Exportfinanzierung
54,3 a) ------
b) ------
c) 323,700-58,80055,40047,100162,400
683 01 Förderkosten 205,9 a) 728,900161,400130,300101,90080,800254,500
b) 281,80042,50041,90036,40029,600131,400
c) 792,800-171,500137,600109,700374,000
682 01 Förderkosten für die zu
gründende Beteiligungs-
tochter der KfW
8,9 a) ------
b) 105,0005,0005,0005,0005,00085,000
c) 54,800-6,6007,0007,30033,900
681 02 Gewährung von Stipendien
und Förderung von
Informationsreisen
2,7 a) 2,0801,0401,040---
b) 4,9801,6601,6601,660--
c) ------
681 03 Förderung von Maßnahmen
im Rahmen des Deutschen
Programms für transatlan-
tische Begegnung
3,6 a) 2,2631,5610,5520,150--
b) 5,1001,5001,3001,3001,000-
c) 5,100-1,5001,3001,3001,000
Summe 275,4 a) 733,243164,001131,892102,05080,800254,500
b) 396,88050,66049,86044,36035,600216,400
c) 1.176,400 -238,400201,300165,400571,300
682 02 Kooperationsprojekte 500,0 a) 2.069,620   2017 ff.: 2.069,620  
b) 2.083,600   2018 ff.: 2.083,600  
c) 1.831,200   2019 ff.: 1.831,200  


Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2017


Aktivseite

2017
EUR
2016
EUR
A. Barreserve und Anlagen    
1. Guthaben bei Kreditinstituten 632.710.427,51  476.181.969,73
2. Termingelder bei Kreditinstituten 0,00 0,00
3. Anlage bei Fondsgesellschaften 1.006.259.329,00  1.006.259.329,00
4. Anlage bei Unternehmen 817.690.818,16  866.761.135,41
5. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland"
58.003.786,95  63.430.670,40
6. Gesonderter Finanzierungsblock
„Mikromezzaninfonds Deutschland II"
40.400.261,08  21.179.132,04
7. KfW Nachrangdarlehen 0,002.555.064.622,70 200.000.000,00
B. Darlehensforderungen  526.248.940,86 496.953.667,96
C. Rechnungsabgrenzung  0,000,00
D. Sonstige Forderungen  166,960,00
E. Beteiligungen    
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau 1.082.876.331,12  1.082.876.331,12
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des
ERP-Sondervermögens
1.190.752.106,00  1.190.752.106,00
3. Kapitalrücklage II 1.000.000.000,00  1.000.000.000,00
4. Gesonderte Kapitalrücklage 614.280.731,32  614.280.731,32
5. Sonstige Gewinnrücklagen 2.719.237.060,84  2.436.207.010,46
6. ERP-Gewinnrücklage I 758.597.198,86  711.419.422,01
7. ERP-Gewinnrücklage II 37.595.619,41  28.538.571,20
8. ERP-Gewinnrücklage III 497.307.037,51  425.331.152,71
9. ERP-Gewinnrücklage IV 334.432.453,30  220.028.372,33
10. ERP-Förderrücklage I 4.650.000.000,00  4.650.000.000,00
11. ERP-Förderrücklage II 250.000.000,00  250.000.000,00
12. ERP-Förderrücklage III 1.000.000.000,00  1.000.000.000,00
13. ERP-Förderrücklage IV 1.250.000.000,00  1.250.000.000,00
14. Gesetzliche Rücklage der KfW 615.270.642,68  615.270.642,68
15. Sondergewinnrücklage 0,00 0,00
16. High-Tech Gründerfonds I 58.589.415,82  59.870.533,22
17. High-Tech Gründerfonds II 73.331.791,55  55.916.072,88
18. High-Tech Gründerfonds III 4.226.371,70  0,00
19. Coparion 15.210.240,03  3.174.170,06
20. Earlybird Health-Tech 816.025,66  0,00
21. eCAPITAL IV 3.300.869,39  0,00
22. Brockhaus Private Equity 11.790.284,08  0,00
23. Obermark 18.381.813,27 16.185.995.992,54 0,00
 Summe der Aktiva  19.267.309.723,06 18.724.431.020,53


Passivseite

2017
EUR
2016
EUR
A. Rückstellungen    
1. Rückstellung Vermögensabsicherung 0,00 0,00
2. Rückstellung Förderlasten 692.479.421,47  745.570.095,44
3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds 41.800.000,00  30.600.000,00
4. Rückstellung Nachrangdarlehen 100.000.000,00  0,00
5. Rückstellung MMF I 0,00 0,00
6. Rückstellung MMF II 2.334.597,08 836.614.018,55 0,00
B. Verbindlichkeiten    
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast 5.377.222,37  98.524.427,38
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds
58.003.786,95  63.430.670,40
Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II
40.400.261,08  21.179.132,04
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 49,04
Verwahrungen 0,00103.781.270,40 0,00
C. Vermögen des ERP-Sondervermögens    
Vermögensbestand 01.01. 17.765.126.646,23  16.931.206.566,77
Gewinn/Verlust  561.787.787,88 833.920.079,46
Vermögensbestand 31.12.  18.326.914.434,11 17.765.126.646,23
Summe Passiva  19.267.309.723,06 18.724.431.020,53


Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens


Im Jahr 2017 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 6,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 220,3 Mio. EUR.

Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.

Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 vertragsgemäß vergütet. Die Vergütung berücksichtigt die Änderungen zur Vergütung der ERP-Förderrücklage I aus dem am 26.04.2017 abgeschlossenen „Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage". Die in diesem Vertrag vereinbarte Teilnahme der ERP-Förderrücklage I an der Verteilung des Jahresergebnisses der KfW ist rückwirkend für das Jahr 2016 anzuwenden. Die nachfolgende Berichterstattung setzt daher auf die Darstellung der Vergütung der ERP-Förder- und Gewinnrücklagen im Bericht für das Jahr 2016 auf, die die Neuregelung bereits berücksichtigte. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2017 wie folgt vergütet:

• Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2017 bis zur Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens am 29.09.2017 ein Zinsbetrag in Höhe von 2,7 Mio. EUR.

• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-Förderrücklage" und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.

• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert. Im Berichtsjahr wurde rückwirkend zum 01.01.2017 eine Dotierung der ERP-Gewinnrücklage IV aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR vereinbart. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments". Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.

Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 390,9 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:

• 224,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I

• 12,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II

• 48,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III

• 60,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV

• 29,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I

• 1,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II

• 15,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.

Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2017 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2017 somit auf 390,9 Mio. EUR. Diese ERP-Mittel wurden wie folgt eingesetzt:

1.
Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2017 in Höhe von 220,3 Mio. EUR:

• Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 214,9 Mio. EUR.

• Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 4,4 Mio. EUR.

• Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 1,0 Mio. EUR.

2.
Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 170,6 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:

• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 147,2 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der Dotierung in die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 100 Mio. EUR auf 758,6 Mio. EUR.

• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 9,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2017 auf 37,6 Mio. EUR.

• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung der Dotierung aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2017 auf 334,4 Mio. EUR.

Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2017 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.