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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 - ERP-WPG 2019 k.a.Abk.)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2213 (Nr. 42); zuletzt geändert durch § 7 G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1547
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2019; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 775.900.000
- Euro
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
§ 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe bis zu einem Gesamtbetrag von 2.800.000.000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) 1Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. 2Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6 Befristung
§ 6 hat 1 frühere Fassung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2020 außer Kraft. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020 wurde am 20. November 2019 verkündet.
Text in der Fassung des § 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020 G. v. 15. November 2019 BGBl. I S. 1547; zuletzt geändert durch § 7 G. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2619 m.W.v. 21. November 2019
§ 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Peter Altmaier
Der Bundesminister der Finanzen
Olaf Scholz
Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2017
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Aktivseite
Passivseite
Im Jahr 2017 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 6,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 220,3 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 vertragsgemäß vergütet. Die Vergütung berücksichtigt die Änderungen zur Vergütung der ERP-Förderrücklage I aus dem am 26.04.2017 abgeschlossenen „Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage". Die in diesem Vertrag vereinbarte Teilnahme der ERP-Förderrücklage I an der Verteilung des Jahresergebnisses der KfW ist rückwirkend für das Jahr 2016 anzuwenden. Die nachfolgende Berichterstattung setzt daher auf die Darstellung der Vergütung der ERP-Förder- und Gewinnrücklagen im Bericht für das Jahr 2016 auf, die die Neuregelung bereits berücksichtigte. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2017 wie folgt vergütet:
• Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2017 bis zur Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens am 29.09.2017 ein Zinsbetrag in Höhe von 2,7 Mio. EUR.
• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-Förderrücklage" und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert. Im Berichtsjahr wurde rückwirkend zum 01.01.2017 eine Dotierung der ERP-Gewinnrücklage IV aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR vereinbart. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments". Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 390,9 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
• 224,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I
• 12,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
• 48,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
• 60,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
• 29,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
• 1,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
• 15,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2017 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2017 somit auf 390,9 Mio. EUR. Diese ERP-Mittel wurden wie folgt eingesetzt:
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2017
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2019 1.000 € | Betrag für 2018 1.000 € | Ist-Ergebnis 2017 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen und KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der zu gründenden KfW-Beteiligungstochter eingesetzt. | 54.300 | 42.700 | 19.780 |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 323.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 58.800 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 55.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2022 bis zu | 47.100 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 162.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 683 01 und 682 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2018 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 205.900 | 228.400 | 200.422 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungsverpflichtungen davon fällig: | 792.800 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 171.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 137.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2022 bis zu | 109.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 374.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 682 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 01-691 | Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit deutschen und euro- päischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland durch die KfW-Beteiligungstochter ... | 8.900 | 10.000 | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigungen davon fällig: | 54.800 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 6.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 7.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2022 bis zu | 7.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 33.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 870 01, 531 01 und 575 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. 3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgen- den Titeln gegenseitig deckungsfähig: 892 01 und 683 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden | 500.000 | 500.000 | 206.751 |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 1.831.200 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 1.831.200 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/ jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | 2.700 | 2.700 | 2.657 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 2.800 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2020 bis zu | 1.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2021 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2022 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2023 bis zu | 1.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden. | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 775.400 | 787.400 | 432.410 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Abschluss | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.300 | 6.300 | 5.457 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben für Investitionen | 769.100 | 781.100 | 426.953 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 775.400 | 787.400 | 432.410 |
Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2019 1.000 € | Betrag für 2018 1.000 € | Ist-Ergebnis 2017 1.000 € | | ||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | | ||||||||||||
Sonstige Ausgaben |
| ||||||||||||||||
427 09-011 | Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamt- lich Tätige | 200 | 200 | 49 | |||||||||||||
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 575 01. | 250 | 250 | 93 | |||||||||||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01, 682 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 531 01. | 0 | 500 | 0 | |||||||||||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 2 | |||||||||||||
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2019 | - | - | 0 | |||||||||||||
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | - | 0 | 0 | |||||||||||||
Summe Sonstige Ausgaben | 500 | 1.000 | 144 | ||||||||||||||
| Abschluss | | |||||||||||||||
Sonstige Ausgaben | 500 | 1.000 | 144 | ||||||||||||||
Zinskosten | - | - | - | ||||||||||||||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 500 | 1.000 | 144 |
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2019 1.000 € | Betrag für 2018 1.000 € | Ist-Ergebnis 2017 1.000 € | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 19.602 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 359.274 | 593.578 | 492.403 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 176.453 | 181.247 | 352.390 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | 171.506 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs- steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft | 56.167 | 60.330 | 60.530 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) ERP-Innovationsfinanzierung: | 38.847 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaus- halt für den Bundesanteil der ERP-Innovationsfinanzierung, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
272 01-861 | Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02 | 12.500 | - | - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 775.900 | 835.155 | 924.925 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | 0 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übrige Einnahmen | 775.900 | 835.155 | 924.925 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 775.900 | 835.155 | 924.925 |
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen 1.000 € | Ausgaben 1.000 € | davon entfallen auf | |||
sonstige Ausgaben 1.000 € | Zinskosten 1.000 € | Zuweisungen und Zuschüsse 1.000 € | Investitionen 1.000 € | ||||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 775.900 | 775.400 | 500 | 6.300 | 769.100 | |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 500 | | ||||
775.900 | 775.900 | 500 | 6.300 | 769.100 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2019 | a) Bis einschl. 31.12.2017 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2019 | davon fällig | |||||
2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 ff. | ||||
b) VE 2018 | ||||||||
c) VE 2019 | ||||||||
in Mio. € | ||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | |
892 01 | Mittelständische Unterneh- men, Exportfinanzierung | 54,3 | a) - | - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | - | |||
c) 323,700 | - | 58,800 | 55,400 | 47,100 | 162,400 | |||
683 01 | Förderkosten | 205,9 | a) 728,900 | 161,400 | 130,300 | 101,900 | 80,800 | 254,500 |
b) 281,800 | 42,500 | 41,900 | 36,400 | 29,600 | 131,400 | |||
c) 792,800 | - | 171,500 | 137,600 | 109,700 | 374,000 | |||
682 01 | Förderkosten für die zu gründende Beteiligungs- tochter der KfW | 8,9 | a) - | - | - | - | - | - |
b) 105,000 | 5,000 | 5,000 | 5,000 | 5,000 | 85,000 | |||
c) 54,800 | - | 6,600 | 7,000 | 7,300 | 33,900 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) 2,080 | 1,040 | 1,040 | - | - | - |
b) 4,980 | 1,660 | 1,660 | 1,660 | - | - | |||
c) - | - | - | - | - | - | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlan- tische Begegnung | 3,6 | a) 2,263 | 1,561 | 0,552 | 0,150 | - | - |
b) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | - | |||
c) 5,100 | - | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 275,4 | a) 733,243 | 164,001 | 131,892 | 102,050 | 80,800 | 254,500 | |
b) 396,880 | 50,660 | 49,860 | 44,360 | 35,600 | 216,400 | |||
c) 1.176,400 | - | 238,400 | 201,300 | 165,400 | 571,300 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) 2.069,620 | 2017 ff.: | 2.069,620 | | ||
b) 2.083,600 | 2018 ff.: | 2.083,600 | | |||||
c) 1.831,200 | 2019 ff.: | 1.831,200 | |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2017
Aktivseite
2017 EUR | 2016 EUR | |||
A. Barreserve und Anlagen | | |||
1. Guthaben bei Kreditinstituten | 632.710.427,51 | 476.181.969,73 | ||
2. Termingelder bei Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 | ||
3. Anlage bei Fondsgesellschaften | 1.006.259.329,00 | 1.006.259.329,00 | ||
4. Anlage bei Unternehmen | 817.690.818,16 | 866.761.135,41 | ||
5. Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland" | 58.003.786,95 | 63.430.670,40 | ||
6. Gesonderter Finanzierungsblock „Mikromezzaninfonds Deutschland II" | 40.400.261,08 | 21.179.132,04 | ||
7. KfW Nachrangdarlehen | 0,00 | 2.555.064.622,70 | 200.000.000,00 | |
B. Darlehensforderungen | 526.248.940,86 | 496.953.667,96 | ||
C. Rechnungsabgrenzung | 0,00 | 0,00 | ||
D. Sonstige Forderungen | 166,96 | 0,00 | ||
E. Beteiligungen | | |||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331,12 | 1.082.876.331,12 | ||
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.190.752.106,00 | 1.190.752.106,00 | ||
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000,00 | 1.000.000.000,00 | ||
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731,32 | 614.280.731,32 | ||
5. Sonstige Gewinnrücklagen | 2.719.237.060,84 | 2.436.207.010,46 | ||
6. ERP-Gewinnrücklage I | 758.597.198,86 | 711.419.422,01 | ||
7. ERP-Gewinnrücklage II | 37.595.619,41 | 28.538.571,20 | ||
8. ERP-Gewinnrücklage III | 497.307.037,51 | 425.331.152,71 | ||
9. ERP-Gewinnrücklage IV | 334.432.453,30 | 220.028.372,33 | ||
10. ERP-Förderrücklage I | 4.650.000.000,00 | 4.650.000.000,00 | ||
11. ERP-Förderrücklage II | 250.000.000,00 | 250.000.000,00 | ||
12. ERP-Förderrücklage III | 1.000.000.000,00 | 1.000.000.000,00 | ||
13. ERP-Förderrücklage IV | 1.250.000.000,00 | 1.250.000.000,00 | ||
14. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.642,68 | 615.270.642,68 | ||
15. Sondergewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | ||
16. High-Tech Gründerfonds I | 58.589.415,82 | 59.870.533,22 | ||
17. High-Tech Gründerfonds II | 73.331.791,55 | 55.916.072,88 | ||
18. High-Tech Gründerfonds III | 4.226.371,70 | 0,00 | ||
19. Coparion | 15.210.240,03 | 3.174.170,06 | ||
20. Earlybird Health-Tech | 816.025,66 | 0,00 | ||
21. eCAPITAL IV | 3.300.869,39 | 0,00 | ||
22. Brockhaus Private Equity | 11.790.284,08 | 0,00 | ||
23. Obermark | 18.381.813,27 | 16.185.995.992,54 | 0,00 | |
Summe der Aktiva | 19.267.309.723,06 | 18.724.431.020,53 |
Passivseite
2017 EUR | 2016 EUR | |||
A. Rückstellungen | | |||
1. Rückstellung Vermögensabsicherung | 0,00 | 0,00 | ||
2. Rückstellung Förderlasten | 692.479.421,47 | 745.570.095,44 | ||
3. Rückstellung High-Tech Gründerfonds | 41.800.000,00 | 30.600.000,00 | ||
4. Rückstellung Nachrangdarlehen | 100.000.000,00 | 0,00 | ||
5. Rückstellung MMF I | 0,00 | 0,00 | ||
6. Rückstellung MMF II | 2.334.597,08 | 836.614.018,55 | 0,00 | |
B. Verbindlichkeiten | | |||
Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast | 5.377.222,37 | 98.524.427,38 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds | 58.003.786,95 | 63.430.670,40 | ||
Verbindlichkeiten gegenüber dem gesonderten Finanzierungsblock Mikromezzaninfonds II | 40.400.261,08 | 21.179.132,04 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | 49,04 | ||
Verwahrungen | 0,00 | 103.781.270,40 | 0,00 | |
C. Vermögen des ERP-Sondervermögens | | |||
Vermögensbestand 01.01. | 17.765.126.646,23 | 16.931.206.566,77 | ||
Gewinn/Verlust | 561.787.787,88 | 833.920.079,46 | ||
Vermögensbestand 31.12. | 18.326.914.434,11 | 17.765.126.646,23 | ||
Summe Passiva | 19.267.309.723,06 | 18.724.431.020,53 |
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2017 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 6,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 220,3 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklagen I, II, III und IV sowie das ERP-Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 vertragsgemäß vergütet. Die Vergütung berücksichtigt die Änderungen zur Vergütung der ERP-Förderrücklage I aus dem am 26.04.2017 abgeschlossenen „Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage". Die in diesem Vertrag vereinbarte Teilnahme der ERP-Förderrücklage I an der Verteilung des Jahresergebnisses der KfW ist rückwirkend für das Jahr 2016 anzuwenden. Die nachfolgende Berichterstattung setzt daher auf die Darstellung der Vergütung der ERP-Förder- und Gewinnrücklagen im Bericht für das Jahr 2016 auf, die die Neuregelung bereits berücksichtigte. Das eingebrachte Kapital wurde für das Jahr 2017 wie folgt vergütet:
• Verzinsung des ERP-Nachrangdarlehens gemäß § 6 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 1,82 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2017 bis zur Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens am 29.09.2017 ein Zinsbetrag in Höhe von 2,7 Mio. EUR.
• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 2 des „Anpassungsvertrags ERP-Förderrücklage" und der ERP-Förderrücklagen II, III und IV gemäß § 2 der jeweiligen Einbringungsverträge durch Teilnahme der Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW.
• Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden separaten Gewinnrücklagen zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I und II), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können. Darüber hinaus hat das ERP-Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016 die ERP-Gewinnrücklage IV durch Erlass der Rückzahlung des ERP-Nachrangdarlehens in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR dotiert. Im Berichtsjahr wurde rückwirkend zum 01.01.2017 eine Dotierung der ERP-Gewinnrücklage IV aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR vereinbart. Die ERP-Gewinnrücklage IV dient der Abdeckung von Förderlasten aus dem Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments". Die Rücklage nimmt ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 390,9 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
• 224,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage I
• 12,1 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage II
• 48,2 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage III
• 60,3 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage IV
• 29,5 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
• 1,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage II
• 15,4 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage IV.
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2017 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2017 somit auf 390,9 Mio. EUR. Diese ERP-Mittel wurden wie folgt eingesetzt:
- 1.
- Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2017 in Höhe von 220,3 Mio. EUR:
• Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung (ohne ERP-Startfonds 2011 und ERP-Venture Capital-Fondsinvestments) in Höhe von 214,9 Mio. EUR.
• Förderlasten aus dem ERP-Startfonds 2011 in Höhe von 4,4 Mio. EUR.
• Förderlasten aus den ERP-Venture Capital-Fondsinvestments in Höhe von 1,0 Mio. EUR. - 2.
- Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 170,6 Mio. EUR wurden gemäß der vertraglichen Regelungen den jeweiligen ERP-Gewinnrücklagen zugeführt:
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 147,2 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage I beläuft sich zum 31.12.2017 unter Berücksichtigung der Dotierung in die ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 100 Mio. EUR auf 758,6 Mio. EUR.
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage II in Höhe von 9,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage II beläuft sich zum 31.12.2017 auf 37,6 Mio. EUR.
• Zuführung zur ERP-Gewinnrücklage IV in Höhe von 14,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Gewinnrücklage IV beläuft sich unter Berücksichtigung der Dotierung aus der ERP-Gewinnrücklage I in Höhe von 100 Mio. EUR zum 31.12.2017 auf 334,4 Mio. EUR.
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