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Zitierungen von § 8 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 OrdenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OrdenG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 OrdenG Vertrieb
... gegen Entgelt nur nach Vorlegung eines ordnungsmäßigen Nachweises (§§ 8 , 9) überlassen werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für Orden und Ehrenzeichen, ... zum Erwerb auch der übrigen Orden und Ehrenzeichen ohne Vorlegung eines nach §§ 8 und 9 erforderlichen Besitznachweises ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1231/v17611.htm