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§ 6 - Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 26; FNA: 860-9-3 Sozialgesetzbuch
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§ 6 Rehabilitationsträger



(1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:

1.
die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3,

2.
die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nummer 2 und 3,

3.
die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 3 und 5; für Versicherte nach § 2 Absatz 1 Nummer 8 des Siebten Buches die für diese zuständigen Unfallversicherungsträger für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5,

4.
die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 3, der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3,

5.
die Träger der Sozialen Entschädigung für Leistungen nach § 5 Nummer 1 bis 5,

6.
die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie

7.
die Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen nach § 5 Nummer 1, 2, 4 und 5.

(2) Die Rehabilitationsträger nehmen ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahr.

(3) 1Die Bundesagentur für Arbeit ist auch Rehabilitationsträger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen im Sinne des Zweiten Buches, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. 2Die Zuständigkeit der Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches für die Leistungen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach § 16 Absatz 1 des Zweiten Buches bleibt unberührt. 3Die Bundesagentur für Arbeit stellt den Rehabilitationsbedarf fest. 4Sie beteiligt das zuständige Jobcenter nach § 19 Absatz 1 Satz 2 und berät das Jobcenter zu den von ihm zu erbringenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 16 Absatz 1 Satz 3 des Zweiten Buches. 5Das Jobcenter entscheidet über diese Leistungen innerhalb der in Kapitel 4 genannten Fristen.





 

Frühere Fassungen von § 6 SGB IX

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 37 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 7 Teilhabestärkungsgesetz
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 23 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2541
aktuellvor 01.01.2018Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 SGB IX

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SGB IX verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IX selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SGB IX Vorrang von Prävention
... chronischen Krankheit vermieden wird. (2) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 und ihre Verbände wirken bei der Entwicklung und Umsetzung der ...
§ 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe
... im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz 3 mit der Maßgabe, dass sie mögliche Rehabilitationsbedarfe erkennen und auf ...
§ 12 SGB IX Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung
... im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz 3, für die Integrationsämter in Bezug auf Leistungen und sonstige Hilfen für ...
§ 13 SGB IX Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs
... bis zum 31. Dezember 2019. (4) Auf Vorschlag der Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 6 und 7 und mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden kann ...
§ 15 SGB IX Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern
... Leistungen zur Teilhabe umfasst, für die er nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 sein kann, leitet er den Antrag insoweit unverzüglich dem nach seiner Auffassung ...
§ 26 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen
... Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 vereinbaren zur Sicherung der Zusammenarbeit nach § 25 Absatz 1 ... 25 Absatz 1 gemeinsame Empfehlungen. (2) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 vereinbaren darüber hinaus gemeinsame Empfehlungen, 1. ...
§ 27 SGB IX Verordnungsermächtigung
... erlassen. Soweit sich die Regelungen an die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 richten, erlässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die ...
§ 29 SGB IX Persönliches Budget (vom 01.01.2024)
... für die der Leistungsträger nach den Sätzen 1 und 2 nicht Leistungsträger nach § 6 Absatz 1 sein kann, leitet er den Antrag insoweit unverzüglich dem nach seiner Auffassung ...
§ 37 SGB IX Qualitätssicherung, Zertifizierung
... Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 vereinbaren gemeinsame Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung ... 26 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden. Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 6 und 7 können den Empfehlungen beitreten. (2) Die ... (3) Die Spitzenverbände der Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 vereinbaren im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für ...
§ 39 SGB IX Aufgaben
... Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 gestalten und organisieren die trägerübergreifende ...
§ 41 SGB IX Teilhabeverfahrensbericht
... Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 erfassen 1. die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur ... wobei in den Fällen, in denen die Leistung von einem Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 erbracht wurde, das Merkmal „mit und ohne Teilhabeplanung nach § ... aufgenommen haben, soweit die Maßnahme von einem Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 7 erbracht wurde. (2) Die Rehabilitationsträger ... Nummer 2 bis 7 erbracht wurde. (2) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 melden jährlich die im Berichtsjahr nach Absatz 1 erfassten Angaben ... 1 erfassten Angaben an ihre Spitzenverbände, die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 6 und 7 jeweils über ihre obersten Landesjugend- und Sozialbehörden, zur ...
§ 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung (vom 14.06.2023)
... der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 und 7. sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit ... einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, durch die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 , 2a. die Kosten eines Jobcoachings, 3. die Kosten einer notwendigen ... Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt und in Abstimmung mit dem Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 durch das Integrationsamt nach § 185 Absatz 5 ausgeführt. Der ...
§ 50 SGB IX Leistungen an Arbeitgeber
... Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch an Arbeitgeber ...
§ 55 SGB IX Unterstützte Beschäftigung
... Die Leistungen werden vom zuständigen Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 für bis zu zwei Jahre erbracht, soweit sie wegen Art oder Schwere der ... Leistungen werden bei Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 oder 5 von diesem, im Übrigen von dem Integrationsamt im Rahmen seiner ... 5 genannten Qualitätsanforderungen vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und ...
§ 64 SGB IX Ergänzende Leistungen (vom 01.01.2024)
... Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der in § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger werden ergänzt durch 1. Krankengeld, ...
§ 72 SGB IX Einkommensanrechnung
... Auf das Übergangsgeld der Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2, 4 und 5 wird Folgendes angerechnet: 1. Erwerbseinkommen aus einer ...
§ 75 SGB IX Leistungen zur Teilhabe an Bildung
... beruflichen Weiterbildung. Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 3 erbringen ihre Leistungen unter den Voraussetzungen und im Umfang der ...
§ 185 SGB IX Aufgaben des Integrationsamtes (vom 01.01.2024)
... Absätze 3 bis 5 nicht berührt. Leistungen der Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 dürfen, auch wenn auf sie ein Rechtsanspruch nicht besteht, nicht deshalb versagt werden, ...
§ 196 SGB IX Finanzielle Leistungen
... und Hauptfürsorgestellen vereinbart mit den Rehabilitationsträgern nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 unter Beteiligung der maßgeblichen Verbände, darunter der ...
§ 241 SGB IX Übergangsregelung (vom 01.01.2024)
... vom 13. Juni 2019 (BGBl. I S. 793) geändert worden ist, erhalten, gelten die Vorschriften des § 6 Absatz 1 Nummer 5 , des § 16 Absatz 6, des § 18 Absatz 7, des § 63 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Artikel 1 G. v. 27.04.2002 BGBl. I S. 1467, 1468; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
§ 12e BGG Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde (vom 28.05.2022)
...  2. von einem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, einem Träger nach § 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch , einem Beihilfeträger, einem Träger der Heilfürsorge oder einem privaten ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 81 SGB VIII Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (vom 13.11.2024)
... Sechsten, Zwölften und Vierzehnten Buch, 2. Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 7 des Neunten Buches , 3. den Familien- und Jugendgerichten, den Staatsanwaltschaften sowie den ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 92 SGB V Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (vom 27.07.2023)
... 111b Satz 1 genannten Organisationen der Leistungserbringer, den Rehabilitationsträgern ( § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 des Neunten Buches ) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Gelegenheit zur Stellungnahme zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 43 SVReformG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... Juni 2021 (BGBl. I S. 1810) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. die Träger der Sozialen Entschädigung und ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 23 ReRaG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... 2017 (BGBl. I S. 2509) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 3 Satz 6 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" ...

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 8 SozRAnpG 2020 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 7 des Neunten Buches ,". b) Die bisherigen Nummern 2 bis 11 werden die Nummern 3 bis 12.  ...

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Artikel 3 EWPBGEG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... und anderen Brennstoffkosten sowie Stromkosten zahlen die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 den anspruchsberechtigten Leistungserbringern auf Antrag einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 37 SozERG Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (vom 14.06.2023)
... 2019 (BGBl. I S. 2135) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „Kriegsopferversorgung und die Träger der ... vom 13. Juni 2019 (BGBl. I S. 793) geändert worden ist, erhalten, gelten die Vorschriften des § 6 Absatz 1 Nummer 5 , des § 16 Absatz 6, des § 18 Absatz 7, des § 63 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 ...

Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Artikel 6 HFinG 2024 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 3 wird aufgehoben. 2. In § 9 Absatz 4 werden die Wörter „im Rahmen ihrer ... „im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz 3" gestrichen. 3. In § 12 Absatz 2 werden die Wörter „im ... „im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz 3" ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 9 TeilhStG Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
...  2. von einem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, einem Träger nach § 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch , einem Beihilfeträger, einem Träger der Heilfürsorge oder einem privaten ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung (ReHV)
V. v. 31.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 92; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406
§ 3 ReHV Antragstellung (vom 29.12.2023)
... Hauptbeleger. Hauptbeleger ist derjenige Rehabilitationsträger gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch , der bei dem anspruchsberechtigten Leistungserbringer im Jahr 2022 den quantitativ ...