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Änderung § 8 Subventionsverordnung Zucker vom 25.04.2006
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§ 10 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.04.2006 geltenden Fassung | § 8 n.F. (neue Fassung) in der am 25.04.2006 geltenden Fassung durch Artikel 40 G v 13.04.2006 BGBl. I 855 |
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(Text alte Fassung)§ 10 Inkrafttreten | (Text neue Fassung)§ 8 Inkrafttreten |
(Textabschnitt unverändert) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft; sie wird auf Zucker, der nach den in § 1 genannten Rechtsakten eingeführt oder in den Verkehr gebracht wird, auch dann angewandt, wenn die Zuschlagserteilung vor der Verkündung dieser Verordnung liegt. |
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