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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (2. VerkehrStÄndGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am zweiten Tag nach der Verkündung*) des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 6. Juni 2017 (BGBl. I S. 1491) nach seinem Artikel 3 Absatz 1 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2017.

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