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Änderung § 5 TBelV vom 21.12.2023

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 5 TBelV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.12.2023 geltenden Fassung
§ 5 TBelV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.12.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 377
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Sie tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Sie tritt am 31. Dezember 2031 außer Kraft.

 

 
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