Das Bundesamt für Logistik und Mobilität überwacht die Einhaltung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Vorschriften nach
§ 11 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d und Absatz 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 9 BALMG Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung ... der Inhaltsübersicht in der Angabe zu § 2 , in der Überschrift zu § 2 sowie in den §§ 2 und 13 Absatz 1 der ... der Inhaltsübersicht in der Angabe zu § 2, in der Überschrift zu § 2 sowie in den §§ 2 und 13 Absatz 1 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung ... Inhaltsübersicht in der Angabe zu § 2, in der Überschrift zu § 2 sowie in den §§ 2 und 13 Absatz 1 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. ...