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Änderung § 49 LAP-htVerwDV vom 08.09.2015
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§ 49 LAP-htVerwDV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.09.2015 geltenden Fassung | § 49 LAP-htVerwDV n.F. (neue Fassung) in der am 08.09.2015 geltenden Fassung durch Artikel 41 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
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(Textabschnitt unverändert) § 49 Gliederung der Ausbildung | |
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden: Ausbildungsplan Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte ab- schnitt | dauer (Wochen) | |
(Text alte Fassung) I 1 | 14 oder 11, so- weit von Ab- schnitt III 2 Ge- brauch ge- macht wird | Wasser- und Schiff- fahrtsamt mit Außen- bezirken ohne Bauhof | Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haus- halts-, Rechnungs- und Kassenwesen Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnah- men, besonders im bautechnischen Bereich Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens I 2 | 14 oder 11, so- weit von Ab- schnitt III 2 Ge- brauch ge- macht wird | Fachstelle der Wasser- und Schifffahrts- verwaltung für Maschinenwesen | Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungs- maßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Daten- verarbeitung I 3 | 5 | Gewerbeaufsichts- behörde, Arbeitssicher- heitsstelle | Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise Umweltschutz, Gewerbeaufsicht Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz II 1 | 12 | Werkstätten der Was- ser- und Schifffahrts- verwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinen- bau- und Elektro- industrie | Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandset- zungs- oder Fertigungsbetriebes Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswer- tung der Betriebsergebnisse Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung II 2 | 12 | Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung für Verkehrs- techniken | Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durch- führung von Beschaffungsmaßnahmen Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informati- onssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde III 1 | 14 1 | Wasser- und Schiff- fahrtsdirektion, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen | Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bun- desrechnungshofes Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebs- wirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwe- sen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion und des Bundesminis- teriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Prüfungsvorbereitung III 2 wahl- weise | 6 | Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitglied- staat der Europäischen Union, Europäische Union) | Aufgaben, Status und Organisation der Institution Kompetenzen, Arbeitsweise | (Text neue Fassung) I 1 | 14 oder 11, so- weit von Ab- schnitt III 2 Ge- brauch ge- macht wird | Wasser- und Schiff- fahrtsamt mit Außen- bezirken ohne Bauhof | • Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haus- halts-, Rechnungs- und Kassenwesen • Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnah- men, besonders im bautechnischen Bereich • Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens I 2 | 14 oder 11, so- weit von Ab- schnitt III 2 Ge- brauch ge- macht wird | Fachstelle der Wasser- und Schifffahrts- verwaltung für Maschinenwesen | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb • Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens • Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungs- maßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens • Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung • Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Daten- verarbeitung I 3 | 5 | Gewerbeaufsichts- behörde, Arbeitssicher- heitsstelle | • Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise • Umweltschutz, Gewerbeaufsicht • Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz II 1 | 12 | Werkstätten der Was- ser- und Schifffahrts- verwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinen- bau- und Elektro- industrie | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandset- zungs- oder Fertigungsbetriebes • Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze • Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswer- tung der Betriebsergebnisse • Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung II 2 | 12 | Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung für Verkehrs- techniken | • Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durch- führung von Beschaffungsmaßnahmen • Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informati- onssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde III 1 | 14 1 | Wasser- und Schiff- fahrtsdirektion, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde • Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht • Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bun- desrechnungshofes • Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung • Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebs- wirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung • Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwe- sen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion und des Bundesminis- teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur • Prüfungsvorbereitung III 2 wahl- weise | 6 | Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitglied- staat der Europäischen Union, Europäische Union) | • Aufgaben, Status und Organisation der Institution • Kompetenzen, Arbeitsweise |
| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit | 14 | | Lehrgänge | ca. 12 | | Erholungsurlaub | 104 | 24 Monate | Ausbildungsplan Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte ab- schnitt | dauer (Wochen) | |
I | 42 | Untere staatliche bzw. kommunale Baudienst- stellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung | Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rech- nungswesen, Personalwesen Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechni- scher Anlagen, Betriebsführung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und der Verdingungsordnung für Leistungen, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewähr- leistung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwen- dung der Datenverarbeitung II | 8 | Private, staatliche bzw. kommunale Institutio- nen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universi- täten, Deutsche Bahn AG | Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspek- tions- und Wartungsverträge 4 | Versorgungs- unternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme | Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen Energielieferverträge III | 3 | Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht | Erstellung von Genehmigungsbescheiden Arbeitsschutz, Immissionsschutz 3 | Technische Überwa- chung (z. B. Technischer Überwachungsverein) | Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichti- ger Anlagen einschlägige gesetzliche Bestimmungen 7 | Oberfinanzdirektion oder Regierungs- präsidium/Bezirks- regierung als technische Aufsichtsbehörde | Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestell- ten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst Verfassungsrecht Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen 2 | Betrieb und Energie- verbrauch über- wachende Dienststellen | Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen 6 | Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde | Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung | I | 42 | Untere staatliche bzw. kommunale Baudienst- stellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung | • Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rech- nungswesen, Personalwesen • Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechni- scher Anlagen, Betriebsführung, Vergabe von Bauleistungen und Leistungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen und der Verdingungsordnung für Leistungen, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewähr- leistung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwen- dung der Datenverarbeitung II | 8 | Private, staatliche bzw. kommunale Institutio- nen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universi- täten, Deutsche Bahn AG | • Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen • Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspek- tions- und Wartungsverträge 4 | Versorgungs- unternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme | • Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen • Energielieferverträge III | 3 | Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht | • Erstellung von Genehmigungsbescheiden • Arbeitsschutz, Immissionsschutz 3 | Technische Überwa- chung (z. B. Technischer Überwachungsverein) | • Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichti- ger Anlagen • einschlägige gesetzliche Bestimmungen 7 | Oberfinanzdirektion oder Regierungs- präsidium/Bezirks- regierung als technische Aufsichtsbehörde | • Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestell- ten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst • Verfassungsrecht • Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen 2 | Betrieb und Energie- verbrauch über- wachende Dienststellen | • Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen 6 | Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde | • Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht • Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht • Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung |
| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit | 11 | | Lehrgänge | ca. 12 | | Erholungsurlaub | 104 | 24 Monate | |
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