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Änderung § 53 LAP-htVerwDV vom 08.09.2015
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§ 53 LAP-htVerwDV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 08.09.2015 geltenden Fassung | § 53 LAP-htVerwDV n.F. (neue Fassung) in der am 08.09.2015 geltenden Fassung durch Artikel 41 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
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(Textabschnitt unverändert) § 53 Gliederung der Ausbildung | |
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden: Ausbildungsplan Fachrichtung: Luftfahrttechnik Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte ab- schnitt | dauer (Wochen) I | 10 | Luftfahrt-Bundesamt | • Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und praktische Einweisung in die Tätigkeit der Fachbereiche unter Vermittlung der jeweils aktuellen nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen | | | • Luftfahrtgeräte, deutsche und ausländische Bauvorschriften, Muster- und Stückprüfung, Musterzulassung, Prüfung und Zulas- sung von Einzelstücken, Verkehrszulassung, Luftfahrttechnische Anweisung, Luftfahrtpersonal, Luftfahrtunternehmen, Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, technische und flugbetrieb- liche Überwachung, Erstellung von Gutachten, Beförderung gefährlicher Güter, Betriebsvorschriften, Luftfahrtmedizin, Flieger- ärztinnen und Fliegerärzte • Zusammenarbeit mit ausländischen Luftfahrtbehörden, Empfeh- lungen und Richtlinien der ICAO, Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, Aufgaben der EASA, Zusammenarbeit im Rahmen der JAA • Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung 6 | Luftfahrt-Bundesamt - Außenstellen | • Prüfung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrtgerät • Vorbereitung der Anerkennung bzw. Genehmigung von Luftfahrt- betrieben, Überwachung der anerkannten bzw. genehmigten Luft- fahrtbetriebe • Prüfungsorganisationen und selbständige Prüferinnen und Prüfer • Flugbetriebsprüfung und -überwachung, praktische Einweisung 6 | Flugschule | Erwerb des Privatpilotenscheins bzw. eine entsprechende weiter- führende Ausbildung im gleichen Umfang II | 12 | Andere Stellen der Luft- fahrt und der Luftfahrt- verwaltung - Deutsche Flug- sicherung GmbH - Flughafenverwaltung - Länderbehörde - Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungs- betriebe - Luftfahrtunternehmen - EASA | Praktische Einweisung in die Aufgaben und Tätigkeiten der Deutschen Flugsicherung GmbH (inkl. Flugsicherungsbetriebs- dienst), anerkannter Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe und genehmigter Luftfahrtunternehmen (Werft und Betrieb), Flughafen- verwaltung, andere Luftfahrtbehörden | |
(Text alte Fassung) III | 2 | Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen | Einführung in die Aufgaben des Ministeriums | (Text neue Fassung) III | 2 | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | Einführung in die Aufgaben des Ministeriums |
3 | Bundesstelle für Flug- unfalluntersuchung | • Unfalluntersuchung, Unfallberichte, Auswertung der Unfallberichte • Unfallverhütung • Untersuchungsverfahren im In- und Ausland • ICAO-Annex 13 • Such- und Rettungsdienst 4 | Luftfahrt-Bundesamt | • Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit, Organisation und Geschäftsbetrieb • Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen • Personal- und Sozialwesen, Beamten- und Tarifrecht 28 | Luftfahrt-Bundesamt | Vertiefung der theoretischen Kenntnisse durch projektorientierte Mit- arbeit an aktuellen Aufgaben im Luftfahrt-Bundesamt, ggf. unter Berücksichtigung der späteren Verwendung | 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit | 15 | | Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmana- gement, Mitarbeiterführung, Planung und Entscheidung, Gesprächs- und Verhandlungsführung, Qualitätsmanagement, Sprachkurs | ca. 12 | | Erholungsurlaub | 104 | 24 Monate | |
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