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Änderung § 49 LAP-htVerwDV vom 04.06.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 49 LAP-htVerwDV, alle Änderungen durch Artikel 2 WSVZuAnpV am 4. Juni 2016 und Änderungshistorie der LAP-htVerwDV

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§ 49 LAP-htVerwDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.06.2016 geltenden Fassung
§ 49 LAP-htVerwDV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.06.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

§ 49 Gliederung der Ausbildung


Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

Ausbildungsplan
Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen

Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte

ab-
schnitt | dauer
(Wochen)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

I 1 | 14 oder
11, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 2 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Wasser- und Schiff-
fahrtsamt
mit Außen-
bezirken ohne Bauhof | • Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes,
Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in
Bund, Ländern und Kommunen
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer
Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haus-
halts-, Rechnungs- und Kassenwesen
• Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnah-
men, besonders im bautechnischen Bereich
• Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte
des Maschinenwesens

I 2 | 14 oder
11, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 2 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Fachstelle der Wasser-
und Schifffahrts-
verwaltung für
Maschinenwesen
| • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
• Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des
Maschinenwesens
• Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungs-
maßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und
Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
• Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung
• Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Daten-
verarbeitung

(Text neue Fassung)

I 1 | 14 oder
11, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 2 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt
mit Außen-
bezirken ohne Bauhof | • Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes,
Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in
Bund, Ländern und Kommunen
• Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer
Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haus-
halts-, Rechnungs- und Kassenwesen
• Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnah-
men, besonders im bautechnischen Bereich
• Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte
des Maschinenwesens

I 2 | 14 oder
11, so-
weit
von Ab-
schnitt
III 2 Ge-
brauch
ge-
macht
wird | Fachstelle der
Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung
für Maschinenwesen
| • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
• Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des
Maschinenwesens
• Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungs-
maßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und
Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
• Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung
• Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Daten-
verarbeitung

I 3 | 5 | Gewerbeaufsichts-
behörde, Arbeitssicher-
heitsstelle | • Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise
• Umweltschutz, Gewerbeaufsicht
• Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz

vorherige Änderung

II 1 | 12 | Werkstätten der Was-
ser-
und Schifffahrts-
verwaltung (mindestens

10 Wochen),
Unternehmen der
Schiffbau-, Maschinen-
bau- und Elektro-
industrie | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandset-
zungs- oder Fertigungsbetriebes
• Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze
• Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswer-
tung der Betriebsergebnisse
• Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung

II 2 | 12 | Bundesanstalt für
Wasserbau, Abteilung
Maschinenwesen
(mindestens 8 Wochen),
Fachstelle der Wasser-
und Schifffahrtsverwal-
tung
für Verkehrs-
techniken
| • Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durch-
führung von Beschaffungsmaßnahmen
• Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informati-
onssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung,
Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde

III 1 | 14
1 | Wasser- und Schiff-
fahrtsdirektion,

Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer
Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde
• Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht;
Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht
• Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bun-
desrechnungshofes
• Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung
• Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebs-
wirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung
• Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwe-
sen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion und des Bundesminis-
teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
• Prüfungsvorbereitung



II 1 | 12 | Werkstätten der
Wasserstraßen-
und
Schifffahrtsverwaltung
(mindestens

10 Wochen),
Unternehmen der
Schiffbau-, Maschinen-
bau- und Elektro-
industrie | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandset-
zungs- oder Fertigungsbetriebes
• Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze
• Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswer-
tung der Betriebsergebnisse
• Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung

II 2 | 12 | Bundesanstalt für
Wasserbau, Abteilung
Maschinenwesen
(mindestens 8 Wochen),
die vom Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle | • Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durch-
führung von Beschaffungsmaßnahmen
• Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informati-
onssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung,
Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde

III 1 | 14
1 | Generaldirektion
Wasserstraßen
und
Schifffahrt,

Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer
Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde
• Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht;
Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht
• Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bun-
desrechnungshofes
• Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung
• Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebs-
wirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung
• Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwe-
sen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und
des
Bundesminis-
teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
• Prüfungsvorbereitung

III 2
wahl-
weise | 6 | Ausländische fachnahe
Verwaltung (Mitglied-
staat der Europäischen
Union, Europäische
Union) | • Aufgaben, Status und Organisation der Institution
• Kompetenzen, Arbeitsweise

| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit

| 14 | | Lehrgänge

| ca. 12 | | Erholungsurlaub

| 104 | 24 Monate |



Ausbildungsplan
Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung

Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte

ab-
schnitt | dauer
(Wochen)

I | 42 | Untere staatliche bzw.
kommunale Baudienst-
stellen mit maschinen-
und elektrotechnischer
Abteilung | • Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen,
Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rech-
nungswesen, Personalwesen
• Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung,
Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und
elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechni-
scher Anlagen, Betriebsführung, Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung, Abnahme, Abschluss und
Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewähr-
leistung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwen-
dung der Datenverarbeitung

II | 8 | Private, staatliche bzw.
kommunale Institutio-
nen mit umfangreichen
technischen Anlagen
z. B. Deutsche Telekom
AG, Kliniken, Universi-
täten, Deutsche Bahn
AG | • Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von
maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen
• Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung,
Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspek-
tions- und Wartungsverträge

4 | Versorgungs-
unternehmen für Strom,
Gas, Wasser oder
Fernwärme | • Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen
• Energielieferverträge

III | 3 | Umweltbehörde,
Gewerbeaufsicht | • Erstellung von Genehmigungsbescheiden
• Arbeitsschutz, Immissionsschutz

3 | Technische Überwa-
chung (z. B. Technischer
Überwachungsverein) | • Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichti-
ger Anlagen
• einschlägige gesetzliche Bestimmungen

7 | Oberfinanzdirektion
oder Regierungs-
präsidium/Bezirks-
regierung als technische
Aufsichtsbehörde | • Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestell-
ten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst
• Verfassungsrecht
• Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung
und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und
elektrotechnischer Anlagen

2 | Betrieb und Energie-
verbrauch über-
wachende Dienststellen | • Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche
Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und
-verarbeitung, Energiekennzahlen

6 | Mittlere oder oberste
Landesbehörde als
Genehmigungsbehörde | • Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren,
Bauaufsicht
• Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht
• Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung

| 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit

| 11 | | Lehrgänge

| ca. 12 | | Erholungsurlaub

| 104 | 24 Monate |



(heute geltende Fassung)