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Synopse aller Änderungen der LAP-htVerwDV am 04.06.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 4. Juni 2016 durch Artikel 2 der WSVZuAnpV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der LAP-htVerwDV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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LAP-htVerwDV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 04.06.2016 geltenden Fassung | LAP-htVerwDV n.F. (neue Fassung) in der am 04.06.2016 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
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(Textabschnitt unverändert) § 41 Gliederung der Ausbildung | |
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden: Ausbildungsplan Fachrichtung: Bauingenieurwesen Fachgebiet: Wasserwesen Fachbereich: Wasserstraßen Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte ab- schnitt | dauer (Wochen) | |
(Text alte Fassung) I | 20 | Wasser- und Schiff- fahrtsamt; Wirtschafts- behörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Ham- burg | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Unterbehörde | (Text neue Fassung) I | 20 | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt; Wirtschafts- behörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Ham- burg | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Zusammenwirken • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Unterbehörde |
| | | • Grundsätze des Verwaltungshandelns in verwaltungstechnischer und rechtlicher Hinsicht; Lenkung der Planung, Durchführung und Kontrolle allgemeiner Aufgaben und technischer Vorhaben in der Verwaltung • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Unterhaltung und Betrieb; Ablauforganisation, Personaleinsatz, Praxis der Personalführung einschließlich Personalbeurteilung • Anwendung von Kommunikationstechniken: Rhetorik, Gesprächs- führung, Besprechungstechnik, Darstellungstechnik, Informations- technik • Personal- und Sozialrecht: Beamtenrecht, Laufbahnvorschriften, Disziplinarrecht; Bundes-Angestelltentarifvertrag; Tarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder; Verant- wortung und Haftung im öffentlichen Dienst, Regress; Personal- vertretungsrecht • Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes und der Länder • Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des Wasser- haushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze, des Bundesnatur- schutzgesetzes und der Landesnaturschutzgesetze • Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer; Meeresumweltschutz; Naturschutz und Landschaftspflege; Gewässerökologie • Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Aufbau des Messnetzes, Pegelvorschrift; Gewässerkundliches Jahrbuch, hydrologische Nachrichten- dienste; Grundkenntnisse der Meteorologie, Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes • Liegenschaftswesen • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Aufgaben an den Wasserstra- ßen • Unterhaltung und Betrieb von Wasserstraßen sowie ihrer Anlagen: Technische Grundsätze und Vorschriften; Bauweise und Funktion von Anlagen und Einrichtungen, ferner von Elementen der Gewäs- ser; planmäßige und fallweise Unterhaltung; Baggereiwesen; Bau- art, Funktion und wirtschaftlicher Einsatz von Wasserfahrzeugen und Landfahrzeugen; Bauart und Funktion der maschinenbau- und elektrotechnischen Einrichtungen von Anlagen der Wasserstraßen; technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung • Wasserbewirtschaftung der Wasserstraßen • Vermessungswesen einschließlich Peilwesen • Schifffahrtszeichenwesen • Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt und der Binnenschifffahrt; Bau, Ausrüstung und nautisches Verhalten von Schiffen; Transport, Umschlag und Lagerung gefährlicher Güter; Schiffssicherheit; Seestraßenordnung, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Binnen- schifffahrtsstraßen-Ordnung, Schifffahrtspolizei • Organisation und Arbeitsweise von Schifffahrtsunternehmen: Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr II | 26 oder 20, so- weit von Ab- schnitt III 3 Ge- brauch ge- macht wird | Öffentlich-rechtlicher Bauträger | • Vorarbeiten für Bauvorhaben; Aufstellen und Prüfen von Entwürfen; Vorbereitung von Baumaßnahmen; Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung; Baupreisrecht • Praktische Mitarbeit bei Baumaßnahmen; Verantwortung bei Planung und Durchführung von Bau- maßnahmen; Bauaufsicht, Baubevollmächtigte, Bauleitung, Unfall- verhütung • Planungstechniken; Anwendung von Kommunikationstechniken bei Verhandlungen und Vorträgen; volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen, Wirtschaft- lichkeitsgrundlagen; Nutzen-Kosten-Untersuchungen • Technische Grundsätze für den Bau (Neubau, Ausbau, Umbau, Ersatz) von Wasserstraßen • Gewerbeordnung; Bundes-Immissionsschutzgesetz • Rechnergestützte Verfahren bei Vergabe und Abrechnung III 1 | 6 | Unterbehörde der Wasserwirtschafts- verwaltung | • Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Wasserwirt- schaftsverwaltungen der Länder • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb der Unterbehörde • Wasserwirtschaftliche Rahmenplanung: wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer Gewässer und im Grundwasserbereich; Ingenieurhydrologie: Messverfahren, Auf- bau des Messnetzes, hydrologische Nachrichtendienste • Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Abwasserabga- bengesetz, Abfallbeseitigungsrecht • Gewässerschutz; Bewirtschaftungspläne, Gewässergütekarten; örtliche Überprüfung von Abwasserbeseitigungs-, Abfall- und Wasserversorgungsanlagen; Beurteilung von Wasseranalysen • Abflussregelung, Hochwasserschutz, Küstenschutz; Gewässer- unterhaltung, Gewässeraufsicht, Deichschau III 2 | 6 | Kommunale Verwaltung | • Aufgaben und Organisation der kommunalen Selbstverwaltung • Kommunalrecht (Satzungsrecht); Ordnungsrecht (Polizeirecht): Wasserbehörde, Bauaufsichts- behörde, Naturschutzbehörde, Bauleitplanung; Hafenpolizeirecht; Haushaltsrecht der Kommunen • Kommunaler Tiefbau, kommunale Ver- und Entsorgungsbetriebe; Verkehrsplanung; Hafenbetriebe III 3 wahl- weise | 6 | Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitglied- staat der Europäischen Union, Europäische Union) | • Aufgaben, Status und Organisation der Institution • Kompetenzen, Arbeitsweise | |
IV | 11 | Wasser- und Schiff- fahrtsdirektion; Wirt- schaftsbehörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Hamburg | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Öffentlichkeitsarbeit; Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation; Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stel- lenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung • Haushalts-, Rechnungs-, Kassenwesen des Bundes und der Länder; technische Programmplanung, Finanzplanung; Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter • Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvor- schriften • Staatsbegriff, Staatsform; Grundgesetz, Verfassung des betreffenden Bundeslandes; internationale und supranationale Institutionen • Verwaltungsverfahrensgesetz; Verwaltungsgerichtsordnung; Staatshaftung • Privatrecht: Aus dem BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld- verhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht; Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht • Arbeitsschutzrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und das jeweils dazugehö- rende Verfahrensrecht • Bundeswasserstraßengesetz; Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasserschutzgesetze; Wasserverbandsrecht, Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicher- stellungsgesetz • Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze; Naturschutz- und Landschaftspflege • Baurecht: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen • Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze; Flurbereini- gungsrecht; Liegenschaftswesen • Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze • Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und Wasserwirtschaft • Ziele der Verkehrspolitik und der Wasserstraßenpolitik, Beziehun- gen zwischen den Verkehrszweigen • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Bau, Unterhaltung und Betrieb • Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen, Stromkommissionen • Aufgaben der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundes- anstalt für Gewässerkunde • Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie; Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens • Aufgaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung • Schifffahrtszeichenwesen • Schifffahrtswesen; Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt | IV | 11 | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt; Wirt- schaftsbehörde Strom- und Hafenbau der Freien und Hansestadt Hamburg | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik der Mittelbehörde, Öffentlichkeitsarbeit; Begriffe und Grundsätze der Aufbau- und der Ablauforganisation; Personalplanung: Dienstpostenbemessung und -bewertung, Stel- lenhaushalt, Personalbeschaffung, Personalverwaltung • Haushalts-, Rechnungs-, Kassenwesen des Bundes und der Länder; technische Programmplanung, Finanzplanung; Aufgaben der Rechnungshöfe und der Rechnungsprüfungsämter • Auslegung und Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvor- schriften • Staatsbegriff, Staatsform; Grundgesetz, Verfassung des betreffenden Bundeslandes; internationale und supranationale Institutionen • Verwaltungsverfahrensgesetz; Verwaltungsgerichtsordnung; Staatshaftung • Privatrecht: Aus dem BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuld- verhältnisse, Sachenrecht; Verkehrssicherungspflicht; Gesellschaftsrecht; Nachbarrecht • Arbeitsschutzrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und das jeweils dazugehö- rende Verfahrensrecht • Bundeswasserstraßengesetz; Wasserhaushaltsgesetz, Landeswasserschutzgesetze; Wasserverbandsrecht, Deichrecht, Fischereirecht, Wassersicher- stellungsgesetz • Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze; Naturschutz- und Landschaftspflege • Baurecht: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen • Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze; Flurbereini- gungsrecht; Liegenschaftswesen • Bundesfernstraßengesetz, Landesstraßengesetze • Zusammenhänge der Landesverteidigung mit Wasserstraßen und Wasserwirtschaft • Ziele der Verkehrspolitik und der Wasserstraßenpolitik, Beziehun- gen zwischen den Verkehrszweigen • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Bau, Unterhaltung und Betrieb • Wasserstraßenstaatsvertrag, völkerrechtliche Regelungen für Wasserstraßen, Stromkommissionen • Aufgaben der Bundesanstalt für Wasserbau und der Bundes- anstalt für Gewässerkunde • Aufgabe des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie; Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens • Aufgaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung • Schifffahrtszeichenwesen • Schifffahrtswesen; Befähigungswesen und Lotswesen in der Schifffahrt |
1 | Verkehr und digitale Infrastruktur | 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit | 16 | | Lehrgänge 1) ca. 12 | | Erholungsurlaub 104 | 24 Monate | In begründeten Fällen kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitt I bis III geändert werden. --- 1) Gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder. | |
§ 43 Aufstieg | |
Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Wasserwesen, Fachbereich Wasserstraßen - zugelassen werden. | Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Wasserwesen, Fachbereich Wasserstraßen - zugelassen werden. |
§ 49 Gliederung der Ausbildung | |
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden: Ausbildungsplan Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte ab- schnitt | dauer (Wochen) | |
I 1 | 14 oder 11, so- weit von Ab- schnitt III 2 Ge- brauch ge- macht wird | Wasser- und Schiff- fahrtsamt mit Außen- bezirken ohne Bauhof | • Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haus- halts-, Rechnungs- und Kassenwesen • Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnah- men, besonders im bautechnischen Bereich • Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens I 2 | 14 oder 11, so- weit von Ab- schnitt III 2 Ge- brauch ge- macht wird | Fachstelle der Wasser- und Schifffahrts- verwaltung für Maschinenwesen | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb • Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens • Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungs- maßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens • Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung • Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Daten- verarbeitung | I 1 | 14 oder 11, so- weit von Ab- schnitt III 2 Ge- brauch ge- macht wird | Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mit Außen- bezirken ohne Bauhof | • Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haus- halts-, Rechnungs- und Kassenwesen • Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnah- men, besonders im bautechnischen Bereich • Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens I 2 | 14 oder 11, so- weit von Ab- schnitt III 2 Ge- brauch ge- macht wird | Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Maschinenwesen | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb • Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens • Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungs- maßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens • Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung • Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Daten- verarbeitung |
I 3 | 5 | Gewerbeaufsichts- behörde, Arbeitssicher- heitsstelle | • Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise • Umweltschutz, Gewerbeaufsicht • Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz | |
II 1 | 12 | Werkstätten der Was- ser- und Schifffahrts- verwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinen- bau- und Elektro- industrie | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandset- zungs- oder Fertigungsbetriebes • Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze • Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswer- tung der Betriebsergebnisse • Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung II 2 | 12 | Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung für Verkehrs- techniken | • Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durch- führung von Beschaffungsmaßnahmen • Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informati- onssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde III 1 | 14 1 | Wasser- und Schiff- fahrtsdirektion, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde • Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht • Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bun- desrechnungshofes • Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung • Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebs- wirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung • Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwe- sen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion und des Bundesminis- teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur • Prüfungsvorbereitung | II 1 | 12 | Werkstätten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinen- bau- und Elektro- industrie | • Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandset- zungs- oder Fertigungsbetriebes • Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze • Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswer- tung der Betriebsergebnisse • Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung II 2 | 12 | Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle | • Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durch- führung von Beschaffungsmaßnahmen • Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informati- onssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde III 1 | 14 1 | Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur | • Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde • Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht • Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bun- desrechnungshofes • Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung • Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebs- wirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung • Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwe- sen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesminis- teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur • Prüfungsvorbereitung |
III 2 wahl- weise | 6 | Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitglied- staat der Europäischen Union, Europäische Union) | • Aufgaben, Status und Organisation der Institution • Kompetenzen, Arbeitsweise | 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit | 14 | | Lehrgänge | ca. 12 | | Erholungsurlaub | 104 | 24 Monate | Ausbildungsplan Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung Ausbildungs- | Ausbildungsstellen | Ausbildungsinhalte ab- schnitt | dauer (Wochen) I | 42 | Untere staatliche bzw. kommunale Baudienst- stellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung | • Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rech- nungswesen, Personalwesen • Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechni- scher Anlagen, Betriebsführung, Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewähr- leistung, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwen- dung der Datenverarbeitung II | 8 | Private, staatliche bzw. kommunale Institutio- nen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universi- täten, Deutsche Bahn AG | • Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen • Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspek- tions- und Wartungsverträge 4 | Versorgungs- unternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme | • Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen • Energielieferverträge III | 3 | Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht | • Erstellung von Genehmigungsbescheiden • Arbeitsschutz, Immissionsschutz 3 | Technische Überwa- chung (z. B. Technischer Überwachungsverein) | • Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichti- ger Anlagen • einschlägige gesetzliche Bestimmungen 7 | Oberfinanzdirektion oder Regierungs- präsidium/Bezirks- regierung als technische Aufsichtsbehörde | • Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestell- ten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst • Verfassungsrecht • Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen 2 | Betrieb und Energie- verbrauch über- wachende Dienststellen | • Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen 6 | Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde | • Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht • Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht • Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung | 6 | | Häusliche Prüfungsarbeit | 11 | | Lehrgänge | ca. 12 | | Erholungsurlaub | 104 | 24 Monate | | |
§ 51 Aufstieg | |
Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik - zugelassen werden. | Unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 können Beamtinnen und Beamte des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder des gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes des Bundes für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes des Bundes - Fachrichtung Maschinen- und Elektrotechnik - zugelassen werden. |
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