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Änderung Anlage 3 Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung vom 01.01.2020
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Anlage 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2020 geltenden Fassung | Anlage 3 n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2020 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416 |
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(Text alte Fassung) Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung für das Lehrpraktikum | (Text neue Fassung)Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum |
I. Musterplan Lfd. Nr. | | Lfd. Nr. | Lernthemen | Inhalte | Unterrichtseinheiten (45 Minuten) |
(Textabschnitt unverändert) 1 | Einführung | |
1.1 | Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb | Kennenlernen - der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule - der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation - der Mitarbeiter der Fahrschule - der Organisation der Fahrschule - der Geschäftszeiten der Fahrschule - der Ausbildungsfahrzeuge 1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers 1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber - den ihm anvertrauten Personen, - den Fahrschülern (§ 6 FahrlG), - den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahr- lehrers 2 | Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht (Hospitation) mit Vor- und Nachbesprechung des Unterrichts | 2.1 | Theoretischer Unterricht | 2.1.1 | Vorbesprechung | - Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6 FahrschAusbO - Materialien und Medien - Lernziele des Unterrichts 2.1.2 | Hospitation | Beobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grund- stoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B 2.1.3 | Nachbesprechung | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts 2.2 | Praktischer Unterricht | 2.2.1 | Vorbesprechung | - Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung - Lernstand der Fahrschüler - Lernziele der Fahrstunde 2.2.2 | Hospitation | Beobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungs- stufen Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen 2.2.3 | Nachbesprechung | Auswerten der Beobachtungen der Hospitation Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden 3 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 3.1 | Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs Beschreiben - der Lerngruppen - der Ziele und Inhalte - der Methoden und Medien 3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grund- stoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B 3.1.3 | Nachbesprechung | Auswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters 3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 3.2.1 | Vorbesprechung | Planen der Fahrstunde Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraus- setzungen Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte 3.2.2 | Durchführung | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungs- stufen mit verschiedenen Fahrschülern Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands 3.2.3 | Nachbesprechung | Auswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters 3.3 | Feststellung der Prüfungsreife | Kennenlernen der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers 4 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungs- fahrlehrers | 4.1 | Theoretischer Unterricht | Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B Reflektieren des Unterrichts Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer 4.2 | Praktischer Unterricht | Durchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungs- stufen Reflektieren der Fahrstunden Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer 4.3 | Feststellen der Prüfungsreife | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Aus- bildungsfahrlehrer 5 | Vorstellung von Fahrschülern zur Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | Erledigen der Formalitäten Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der Prü- fung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers Betreuung des Fahrschülers vor und nach der Prüfung Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer II. Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum (Mindestunterricht) Folgende Übersicht orientiert sich an dem Mindestunterricht von 20 Unterrichtseinheiten nach § 3 Absatz 2 der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung Lfd. Nr. | Lernthemen | Unterrichtseinheiten (45 Minuten) 2 | Teilnahme (Hospitation) am theoretischen und praktischen Unterricht 2.1 | Theoretischer Unterricht | 8 2.2 | Praktischer Unterricht | 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO 3 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers 3.1 | Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 12 3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO 3.3 | Feststellung der Prüfungsreife für die praktische Prüfung in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 3 4 | Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers 4.1 | Theoretischer Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 18 4.2 | Praktischer Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | 120 5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | 6 62 | Nr. 1 bis 5 nach individueller Aufteilung und Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter | 132 | 1.1 | Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb | Kennenlernen - der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule - der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation - der Mitarbeiter der Fahrschule - der Organisation der Fahrschule - der Geschäftszeiten der Fahrschule - der Ausbildungsfahrzeuge | - 1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbil- dungsfahrlehrers 1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehrer- anwärters Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegen- über - den ihm anvertrauten Personen, - den Fahrschülern (§ 6 FahrlG), - den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die ver- antwortliche Leitung der Fahrschule bestell- ten Person und des Ausbildungsfahrlehrers 2 | Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung 2.1 | Theoretischer Unterricht 2.1.1 | Vorbesprechung | - Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Ab- satz 6 FahrschAusbO - Materialien und Medien - Lernziele des Unterrichts | 10 2.1.2 | Hospitation | - Beobachten mehrerer verschiedener Lektio- nen des Grundstoffs und des klassenspezi- fischen Stoffs der Klasse B 2.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita- tion - Entwickeln von Strategien für die Durchfüh- rung des eigenen Theorieunterrichts 2.2 | Praktischer Unterricht/praktische Prüfung 2.2.1 | Vorbesprechung | - Organisation und Konzeption der prakti- schen Ausbildung - Lernstand der Fahrschüler - Lernziele der Fahrstunde | 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO 2.2.2 | Hospitation | - Beobachten der Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen - Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen 2.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita- tion - Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahr- stunden 3 | Durchführung von theoreti- schem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers 3.1 | Theoretischer Unterricht in An- wesenheit des Ausbildungsfahr- lehrers 3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs Beschreiben - der Lerngruppen - der Ziele und Inhalte - der Methoden und Medien | 12 3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B 3.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten des Unterrichts und der Lern- standsdiagnose beim Fahrlehreranwärter - Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse - Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters 3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungs- fahrlehrers 3.2.1 | Vorbesprechung | - Planen der Fahrstunde - Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen - Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbil- dungsschwerpunkte | 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO 3.2.2 | Durchführung | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern - Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands 3.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Fahrstunde und Lernstands- diagnose beim Fahrlehreranwärter - Strategien entwickeln, um gewonnene Er- kenntnisse zu nutzen - Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters 3.3 | Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife 3.3.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststel- lung der theoretischen/praktischen Prüfungs- reife eines Fahrschülers - Kriterien und Methoden | 8 3.3.2 | Durchführung | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Fest- stellung der Prüfungsreife des Fahrschülers 3.3.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Feststellung der theoreti- schen/praktischen Prüfungsreife - Strategien entwickeln, um gewonnene Er- kenntnisse zu nutzen 4 | Durchführung von theoreti- schem und praktischem Un- terricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers 4.1 | Theoretischer Unterricht | - Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B - Reflektieren des Unterrichts - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 18 4.2 | Praktischer Unterricht | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen - Reflektieren der Fahrstunden - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 120 4.3 | Feststellung der Prüfungsreife | - Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife - Abstimmen der Entscheidung der Prüfungs- reife mit dem Ausbildungsfahrlehrer | 5 5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | Durchführung | - Erledigen der Formalitäten - Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschü- lers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahr- lehrers - Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 6 6 | Individuelle Aufteilung | Durchführung | Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahr- lehrer und Fahrlehreranwärter | 120 |
Gesamt | 330 | |
Der Ablauf des Praktikums orientiert sich am Leistungsvermögen des Fahrlehreranwärters sowie an den Fahrschülern, die in der Ausbildungszeit vorhanden sind. Die vollständige fahrpraktische Ausbildung von drei Fahrschülern durch den Fahrlehreranwärter ist anzustreben. 2 Bei einer Zunahme der Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten des Praktikums (bei maximal 40 Unterrichtseinheiten pro Woche sind das maximal 660 Unterrichtseinheiten gesamt) enthält die laufende Nr. 6 eine entsprechende Stundenerhöhung. | |
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