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Abschnitt 7 - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Artikel 1 V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2483, 2019 BGBl. I S. 411 (Nr. 46)
Geltung ab 20.12.2018; FNA: 7100-1-16 Gewerbeordnung
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Geltung ab 20.12.2018; FNA: 7100-1-16 Gewerbeordnung
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Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 1b der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 7 Absatz 2 Satz 3 oder § 22 Absatz 5 Satz 1 einen Nachweis, eine Unterlage, eine Aufzeichnung oder einen Beleg nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt,
- 2.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Absatz 3 Satz 1 zuwiderhandelt,
- 3.
- entgegen § 9 Absatz 1 Satz 2 oder § 15 Absatz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht,
- 4.
- entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1 eine Zahlung annimmt,
- 5.
- entgegen § 20 Absatz 6 eine Sicherheit oder eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufrechterhält,
- 6.
- entgegen § 21 einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt oder
- 7.
- entgegen § 22 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig fertigt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Absatz 2 Nummer 8 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung in Ausübung eines Reisegewerbes begeht.
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 146 Absatz 2 Nummer 11 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung in Ausübung eines Messe-, Ausstellungs- oder Marktgewerbes begeht.
§ 27 Übergangsregelung
§ 27 wird in 3 Vorschriften zitiert
Ein vor dem 1. Januar 2009 erworbener Abschluss als Versicherungsfachmann oder Versicherungsfachfrau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. steht der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 2 gleich.
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 Satz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
1. Kundenberatung
3. Vorsorge
- 1.1
- Serviceerwartungen des Kunden
- 1.2
- Besuchsvorbereitung/Kundenkontakte
- 1.3
- Kundengespräch unter Beachtung ethischer Grundsätze
- 1.3.1
- Kundensituation und Kundenbedarf
- 1.3.2
- Kundengerechte Lösungen
- 1.3.3
- Gesprächsführung und Systematik
- 1.4
- Kundenbetreuung
- 2.1
- Vertragsrecht
- 2.1.1
- Geschäftsfähigkeit
- 2.1.2
- Zustandekommen von allgemeinen Verträgen
- 2.1.3
- Grundlagen des Versicherungsvertrags
- 2.1.4
- Beginn und Ende des Versicherungsvertrags
- 2.2
- Besondere Rechtsvorschriften für den Versicherungsvertrag
- 2.2.1
- Versicherungsschein
- 2.2.2
- Beitragszahlung
- 2.2.3
- Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
- 2.2.4
- Vorvertragliche Anzeigepflicht
- 2.2.5
- Gefahrerhöhung
- 2.2.6
- Pflichten im Schadenfall
- 2.2.7
- Eigentumswechsel in der Schadenversicherung
- 2.3
- Vermittler- und Beraterrecht
- 2.3.1
- Allgemeine Rechtsstellung
- 2.3.2
- Grundlagen für die Tätigkeit
- 2.3.3
- Besondere Rechtsstellung
- 2.3.4
- Umgang mit Interessenkonflikten
- 2.3.5
- Berufsvereinigungen/Berufsverbände
- 2.3.6
- Arbeitnehmervertretungen
- 2.4
- Wettbewerbsrecht
- 2.4.1
- Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze
- 2.4.2
- Unzulässige Werbung
- 2.5
- Verbraucherschutz
- 2.5.1
- Grundlagen des Verbraucherschutzes
- 2.5.2
- Schlichtungsstellen und Behandlung von Beschwerden
- 2.5.3
- Datenschutz
- 2.6
- Versicherungsaufsicht: Zuständigkeiten
- 2.7
- Europäischer Binnenmarkt: Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit
3. Vorsorge
- 3.1
- Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
- 3.1.1
- Einführung
- 3.1.2
- Versicherungspflicht
- 3.1.3
- Rentenrechtliche Zeiten
- 3.1.4
- Renten
- 3.1.5
- Rentenberechnung
- 3.1.6
- Versorgungslücke
- 3.1.7
- Steuerliche Behandlung der GRV
- 3.2
- Private Vorsorge durch Lebens-/Rentenversicherungen, Versicherungsanlageprodukte und Versicherungen zur Arbeitskraftabsicherung
- 3.2.1
- Grundlagen: Angebotsformen; Leistungsumfang; Beitrag; Antragsaufnahme; Versicherungsfall; Besonderheiten
- 3.2.2
- Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge: Basisversorgung; Kapitalgedeckte Zusatzversorgung (§§ 10a, 79 ff. des Einkommensteuergesetzes), Versicherungsanlageprodukte; Weitere Versicherungsprodukte
- 3.3
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)
- 3.3.1
- Grundlagen: Definition; Berechtigter Personenkreis; Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung; Gleichbehandlung; Unverfallbarkeit; Vorzeitiges Ausscheiden; Vorzeitige Altersleistung; Insolvenz des Arbeitgebers
- 3.3.2
- Grundzüge der Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse
- 3.3.3
- Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
- 3.3.4
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
- 3.4
- Gesetzliche und private Unfallversicherung
- 3.4.1
- Einführung: Bedarf; Zielgruppen
- 3.4.2
- Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
- 3.4.3
- Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung: Unfallbegriff und Geltungsbereich; Leistungsarten; Ausschlüsse; Besonderheiten
- 3.4.4
- Versicherungssummen; Anpassung; Besonderheiten
- 3.4.5
- Tarifaufbau und -anwendung
- 3.4.6
- Antragsaufnahme: Versicherbare Personen; Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien
- 3.4.7
- Versicherungsfall
- 3.4.8
- Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
- 3.5
- Gesetzliche und private Krankenversicherung/soziale und private Pflegeversicherung
- 3.5.1
- Einführung: Bedarf; Zielgruppen
- 3.5.2
- Gesetzliche Krankenversicherung
- 3.5.3
- Private Krankenversicherung: Bedarfsermittlung; Leistungsumfang; Beitragsermittlung; Beginn und Ende des Versicherungsschutzes; Antragsaufnahme; Annahmerichtlinien; Versicherungsfall
- 3.5.4
- Soziale und private Pflegeversicherung; Private Pflegezusatzversicherung
- 3.5.5
- Steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen
- 4.1
- Haftpflichtversicherung
- 4.1.1
- Einführung: Bedarf; Zielgruppen; Haftungsgrundsätze
- 4.1.2
- Leistungsumfang: Haftung/Deckung; Aufgaben; Versichertes Risiko; Zielgruppen; Versicherte Personen; Ausschlüsse
- 4.1.3
- Versicherungssumme
- 4.1.4
- Tarifaufbau und -anwendung
- 4.1.5
- Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalte der Anträge; Annahmerichtlinien
- 4.1.6
- Versicherungsfall
- 4.1.7
- Besonderheiten
- 4.1.8
- Steuerliche Behandlung der Beiträge
- 4.2
- Kraftfahrtversicherung
- 4.2.1
- Einführung: Bedarf; Zielgruppen; Haftungsgrundsätze
- 4.2.2
- Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung: Aufgaben; Haftung/Deckung; Direktanspruch; Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung; Versicherte Personen; Ausschlüsse; Umweltschadenversicherung
- 4.2.3
- Leistungsumfang der Fahrzeugversicherung: Kundennutzen; Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherte Sachen; Ersatzleistung; Ausschlüsse
- 4.2.4
- Leistungsumfang der Fahrerunfallversicherung: Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherte Personen; Ausschlüsse
- 4.2.5
- Leistungsumfang des Autoschutzbriefes: Versicherte Gefahren; Versicherte Personen; Ausschlüsse
- 4.2.6
- Beitragsermittlung: Tarifierungsmerkmale; Tarifaufbau und -anwendung; Besonderheiten in der Kraftfahrtversicherung
- 4.2.7
- Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien
- 4.2.8
- Beginn des Versicherungsschutzes
- 4.2.9
- Obliegenheiten
- 4.2.10
- Versicherungsfall: Pflichten des Versicherungsnehmers; Schadenregulierung; Rückstufung
- 4.2.11
- Besonderheiten
- 4.3
- Hausratversicherung
- 4.3.1
- Einführung; Bedarf
- 4.3.2
- Leistungsumfang: Versicherte Sachen; Entschädigungsgrenzen; Versicherte Gefahren; Klauseln; Versicherte Schäden; Versicherte Kosten; Versicherungsort; Außenversicherung
- 4.3.3
- Versicherungswert/Versicherungssumme
- 4.3.4
- Beitragsermittlung: Risikomerkmale; Tarifaufbau und -anwendung
- 4.3.5
- Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien
- 4.3.6
- Versicherungsfall
- 4.3.7
- Besonderheiten
- 4.3.8
- Haushaltglasversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung
- 4.4
- Gebäudeversicherung
- 4.4.1
- Einführung: Bedarf; Zielgruppen
- 4.4.2
- Leistungsumfang: Versicherte Sachen; Versicherte Gefahren und Schäden; Klauseln; Versicherte Kosten; Versicherter Mietausfall
- 4.4.3
- Versicherungsformen
- 4.4.4
- Entschädigungsleistung für Sachen
- 4.4.5
- Beitragsermittlung: Risikomerkmale; Tarifaufbau und -anwendung
- 4.4.6
- Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien
- 4.4.7
- Versicherungsfall
- 4.4.8
- Feuer-Rohbauversicherung
- 4.4.9
- Besonderheiten
- 4.5
- Rechtsschutzversicherung
- 4.5.1
- Einführung: Bedarf; Zielgruppen
- 4.5.2
- Leistungsumfang: Leistungsarten; Versicherte Personen; Geltungsbereich; Ausschlüsse
- 4.5.3
- Beitragsermittlung: Risikomerkmale; Tarifaufbau und -anwendung
- 4.5.4
- Antragsaufnahme: Aufbau und Inhalt der Anträge; Annahmerichtlinien
- 4.5.5
- Versicherungsfall
- 4.5.6
- Besonderheiten
Anlage 2 (zu § 4 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK" und „Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK" nach § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1) Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
1. Planung
- 1.1
- Die Weiterbildungsmaßnahme ist mit zeitlichem Vorlauf zu ihrer Durchführung konzipiert.
- 1.2
- Die Weiterbildungsmaßnahme ist in nachvollziehbarer Form für die Teilnehmer beschrieben.
- 1.3
- Der Weiterbildungsmaßnahme liegt eine Ablaufplanung zugrunde, auf die sich die Durchführung stützt.
- 2.1
- Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme eine Information bzw. eine Einladung in Textform.
- 2.2
- Die Information bzw. die Einladung enthält eine Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme, aus der die Teilnehmer die erwerbbaren Kompetenzen sowie den Umfang der Weiterbildungsmaßnahme in Zeitstunden entnehmen können.
- 2.3
- Die Anwesenheit jedes Teilnehmers wird vom Durchführenden der Weiterbildungsmaßnahme verbindlich dokumentiert und nachvollziehbar archiviert. Dies gilt auch für Lernformen wie dem selbstgesteuerten Lernen, dem Blended Learning und dem e-Learning. Bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung sicherzustellen.
- 3.1
- Diejenigen, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführen, verfügen über die erforderliche Fachkompetenz auf dem Gebiet, das Gegenstand der Weiterbildungsmaßnahme ist.
- 3.2
- Systematische Prozesse stellen die Einhaltung dieser Anforderungen sicher.
Anlage 4 (zu § 7 Absatz 3) Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO i. V. m. § 7 Absatz 1 VersVermV für das Jahr ...
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
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