interne Verweise§ 9 KapResV Teilnahmevoraussetzungen (vom 01.01.2024) ... einer Präzisierung oder Änderung durch Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 42 anzuwenden, sofern eine solche Präzisierung oder Änderung nach den Erfahrungen oder ...
§ 11 KapResV Bekanntmachung der Beschaffung ... oder elektronisch stattfindet, und 9. die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 42 , soweit sie die Teilnahmevoraussetzungen, die Gebotsabgabe oder das Zuschlagsverfahren ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Kapazitätsreserveverordnung
V. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2202
Artikel 1 KapResVÄndV ... einer Präzisierung oder Änderung durch Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 42 anzuwenden, sofern eine solche Präzisierung oder Änderung nach den Erfahrungen oder ... oder den Betrieb ausnahmsweise erforderlich erscheint." 2. In § 42 Nummer 2 werden nach dem Wort „Präzisierung" die Wörter „oder ausnahmsweise ...
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