Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 14 ZApprO vom 01.12.2024

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 ZApprOuaÄndV am 1. Dezember 2024 und Änderungshistorie der ZApprO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 14 ZApprO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2024 geltenden Fassung
Anlage 14 ZApprO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 14 (zu § 50 Absatz 4 Satz 1) Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung


Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2019 I S. 979)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)


---
*) In der Bilddatei nicht konsolidierte Änderungen:

In den Anlage 14 und 15 werden jeweils nach dem Wort 'Fach' die Wörter '/in der Fächergruppe' und jeweils nach dem Wort 'Unterschrift' die Wörter 'oder qualifizierte elektronische Signatur' eingefügt.