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Änderung Anlage 15 ZApprO vom 01.12.2024
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Anlage 15 ZApprO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.12.2024 geltenden Fassung | Anlage 15 ZApprO n.F. (neue Fassung) in der am 01.12.2024 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 15 (zu § 67 Absatz 4 Satz 1) Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des mündlich-praktischen Teils des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) --- *) In der Bilddatei nicht konsolidierte Änderungen: In den Anlage 14 und 15 werden jeweils nach dem Wort 'Fach' die Wörter '/in der Fächergruppe' und jeweils nach dem Wort 'Unterschrift' die Wörter 'oder qualifizierte elektronische Signatur' eingefügt. |
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