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Änderung Anlage 15 ZApprO vom 01.12.2024

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Anlage 15 ZApprO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2024 geltenden Fassung
Anlage 15 ZApprO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 15 (zu § 67 Absatz 4 Satz 1) Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des mündlich-praktischen Teils des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung


Niederschrift über das mündliche Prüfungselement des mündlich-praktischen Teils des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2019 I S. 980)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)


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*) In der Bilddatei nicht konsolidierte Änderungen:

In den Anlage 14 und 15 werden jeweils nach dem Wort 'Fach' die Wörter '/in der Fächergruppe' und jeweils nach dem Wort 'Unterschrift' die Wörter 'oder qualifizierte elektronische Signatur' eingefügt.