Änderung Anlage 17 ZApprO vom 01.12.2024

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 17 ZApprO, alle Änderungen durch Artikel 1 ZApprOuaÄndV am 1. Dezember 2024 und Änderungshistorie der ZApprO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 17 ZApprO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2024 geltenden Fassung
Anlage 17 ZApprO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 17 (zu § 56, § 134 Absatz 1 Satz 7) Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung *)


(Text neue Fassung)

Anlage 17 (zu § 56) Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung


vorherige Änderung

Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2019 I S. 982)



---
*) in der Grafik nicht konsolidierte Änderung:

- Artikel 1 Nummer 56 V. v. 22. September 2021 (BGBl. I S. 4335)




Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (BGBl. 2024 I Nr. 360 S. 11)


(heute geltende Fassung) 



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