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Zitierungen von § 29 ZApprO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39 ZApprO Note für den Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (vom 01.12.2024)
... 3,5 bis 4,0. (3a) Sofern die mündliche Prüfung gemäß § 29 Absatz 2 nur im Fach Zahnmedizinische Propädeutik abgelegt worden ist, wird keine Note nach Absatz 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 1 ZApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... eingefügt: „(3a) Sofern die mündliche Prüfung gemäß § 29 Absatz 2 nur im Fach Zahnmedizinische Propädeutik abgelegt worden ist, wird keine Note nach Absatz 2 ... Medizin ergab die Note „…"." einzusetzen.
2Bei Studierenden nach § 29 Absatz 2 sind nur Angaben zum Fach Zahnmedizinische Propädeutik aufzunehmen.
3Sofern kein Wahlfach ...
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13486/v224516.htm