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Zitierungen von § 36 ZApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 ZApprO Bewertung (vom 01.12.2024)
... Person die Leistung des oder der Studierenden in dem jeweiligen Prüfungselement nach § 36 Absatz 2 und vergibt jeweils eine Note. Die prüfende Person teilt die Noten für das ... oder der Studierenden im praktischen Prüfungselement in dem von ihr geprüften Fach nach § 36 Absatz 2 und vergibt jeweils eine Note. Im mündlichen Prüfungselement der ... Zahnerhaltung bewertet die prüfende Person die Leistung des oder der Studierenden nach § 36 Absatz 2 und vergibt eine Note. Die prüfenden Personen teilen die von ihnen vergebenen Noten ...
§ 69 ZApprO Bewertung des mündlich-praktischen Teils (vom 01.12.2024)
... Person die Leistung des oder der Studierenden in dem jeweiligen Prüfungselement nach § 36 Absatz 2 und vergibt jeweils eine Note. Die prüfende Person teilt die Noten für das ... oder der Studierenden im praktischen Prüfungselement in dem von ihr geprüften Fach nach § 36 Absatz 2 und vergibt jeweils eine Note. Im mündlichen Prüfungselement der ... Zahnerhaltung bewertet die prüfende Person die Leistung des oder der Studierenden nach § 36 Absatz 2 und vergibt eine Note. Die prüfenden Personen teilen die von ihnen vergebenen Noten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 1 ZApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... Nummer 4 wird aufgehoben. cc) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4. 13. § 36 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ... Person die Leistung des oder der Studierenden in dem jeweiligen Prüfungselement nach § 36 Absatz 2 und vergibt jeweils eine Note. Die prüfende Person teilt die Noten für das jeweilige ... oder der Studierenden im praktischen Prüfungselement in dem von ihr geprüften Fach nach § 36 Absatz 2 und vergibt jeweils eine Note. Im mündlichen Prüfungselement der Fächergruppe ... Zahnerhaltung bewertet die prüfende Person die Leistung des oder der Studierenden nach § 36 Absatz 2 und vergibt eine Note. Die prüfenden Personen teilen die von ihnen vergebenen Noten ... Person die Leistung des oder der Studierenden in dem jeweiligen Prüfungselement nach § 36 Absatz 2 und vergibt jeweils eine Note. Die prüfende Person teilt die Noten für das jeweilige ... oder der Studierenden im praktischen Prüfungselement in dem von ihr geprüften Fach nach § 36 Absatz 2 und vergibt jeweils eine Note. Im mündlichen Prüfungselement der Fächergruppe ... Zahnerhaltung bewertet die prüfende Person die Leistung des oder der Studierenden nach § 36 Absatz 2 und vergibt eine Note. Die prüfenden Personen teilen die von ihnen vergebenen Noten ...