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Zitierungen von § 58 ZApprO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 ZApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZApprO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 ZApprO Antrag auf Zulassung (vom 01.10.2021)
... Zulassung kann frühestens in dem Semester gestellt werden, das in den §§ 28, 42 und 58 als Mindeststudienzeit festgelegt ist. (3) Der Antrag auf Zulassung ist ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... Zulassung kann frühestens in dem Semester gestellt werden, das in den §§ 28, 42 und 58 als Mindeststudienzeit festgelegt ist." b) In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe ... Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses darf nicht übertragen werden." 29. § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 Zeitpunkt der Prüfung Der ... übertragen werden." 29. § 58 wird wie folgt gefasst: „ § 58 Zeitpunkt der Prüfung Der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ...
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