Unterabschnitt 2 - Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022)

G. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1851 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2675
Geltung ab 03.12.2019; FNA: 29-43 Statistik
| |
Abschnitt 2 Erhebungen
Unterabschnitt 2 Gebäude- und Wohnungszählung
§ 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
§ 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 2 Erhebungen

Unterabschnitt 2 Gebäude- und Wohnungszählung

§ 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung


§ 9 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Die statistischen Ämter der Länder führen zum Zensusstichtag eine Gebäude- und Wohnungszählung durch.

(2) Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung sind Gebäude mit Wohnraum, bewohnte Unterkünfte und Wohnungen.

(3) Ausgenommen von der Gebäude- und Wohnungszählung sind Kasernen und vergleichbare Unterkünfte ausländischer Streitkräfte sowie Dienstwohnungen, die ausschließlich dem Wohnen Bediensteter internationaler Organisationen oder diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen anderer Staaten vorbehalten sind.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung


§ 10 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) Erhebungsmerkmale sind

1.
für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte:

a)
Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel,

b)
Art des Gebäudes,

c)
Eigentumsverhältnisse,

d)
Gebäudetyp,

e)
Baujahr,

f)
Heizungsart und Energieträger,

g)
Zahl der Wohnungen,

2.
für Wohnungen:

a)
Art der Nutzung,

b)
Leerstandsgründe,

c)
Leerstandsdauer,

d)
Fläche der Wohnung,

e)
Zahl der Räume,

f)
Nettokaltmiete.

(2) Hilfsmerkmale sind:

1.
Familienname, frühere Namen, Vornamen und Anschrift der Auskunftspflichtigen,

2.
Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen Person, die für Rückfragen zur Verfügung steht,

3.
Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen,

4.
Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen,

5.
Straße, Hausnummer und Anschriftenzusätze der Wohnung.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed