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§ 5 - Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV)
V. v. 25.10.2001 BGBl. I S. 2779; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 07.11.2001; FNA: 2030-7-11-1 Beamte
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Geltung ab 07.11.2001; FNA: 2030-7-11-1 Beamte
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§ 5 Ausschreibung, Bewerbung
(1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind an die jeweilige Einstellungsbehörde zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
- 1.
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- 2.
- ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
- 3.
- Ablichtungen
- a)
- des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife oder des Nachweises eines entsprechenden Bildungsstandes,
- b)
- des Zeugnisses über die Staatsprüfung oder die Hochschulprüfung,
- c)
- der Bescheinigungen der Hochschule über die Vorlesungen, die die Bewerberin oder der Bewerber belegt hat, und über die Übungen und Seminare, an denen sie oder er teilgenommen hat,
- d)
- etwaiger weiterer Unterlagen über besondere wissenschaftliche oder informationstechnische Kenntnisse und Fähigkeiten und
- e)
- der Zeugnisse über die bisherigen Beschäftigungen sowie
- 4.
- gegebenenfalls eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1376/a19398.htm