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Änderungen an Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 31.03.2021Synopse gesamt oder einzeln für
Artikel 3, Artikel 7
Artikel 7 Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
vom 29. März 2021 (BGBl. I S. 370)
 19.11.2020Synopse gesamt oder einzeln für
Artikel 2, Artikel 7
Artikel 5 Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397)


Änderungen durch Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 30.03.2020Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 56, § 57, § 58, § 66
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
 28.03.2020Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4, § 5, § 5a (neu), § 28, § 73
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Artikel 4§ 12IGV-Durchführungsgesetz (IGV-DG)
Artikel 5Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4a, § 287a (neu)
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 6§ 246b (neu)Baugesetzbuch (BauGB)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.