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Abschnitt 3 - Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (GuAMKflAusbV)
V. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 715, 1933 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.06.2021 BGBl. I S. 2244
Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-127 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-127 Berufliche Bildung
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Abschnitt 3 Schlussvorschriften
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 25 ändert mWv. 1. August 2020 GrHdlKfmAusbV
1Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel vom 14. Februar 2006 (BGBl. I S. 409) außer Kraft.
Schlussformel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
In Vertretung Nussbaum
In Vertretung Nussbaum
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Anlage hat 1 frühere Fassung
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Großhandel
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Außenhandel
Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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1 | Warensortiment zusammen- stellen und Dienstleistungen anbieten (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a) Bedarf an Artikeln, Warengruppen und Dienstleis- tungen unter Berücksichtigung der Absatzchancen ermitteln und dabei Kern- und Randsortimente diffe- renziert betrachten b) Informationen über Warensortimente und Dienstleis- tungen einholen, auch unter Nutzung elektronischer Medien c) Vorschläge für die Zusammenstellung marktorientier- ter Warensortimente entwickeln d) Verpackungen nach technischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten auswählen e) Vorschläge für waren- und kundenbezogene Dienst- leistungsangebote entwickeln f) branchenübliche Fachbegriffe, Maß-, Mengen- und Gewichtseinheiten verwenden g) waren- und dienstleistungsbezogene Normen und rechtliche Regelungen einhalten | 16 | |
2 | Handelsspezifische Beschaffungslogistik planen und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a) Ziele der handelsspezifischen Beschaffungslogistik reflektieren, Konzepte bewerten und daraus geeig- nete Transportmittel und Lagerstätten für Logistik- ketten ableiten b) logistische Dienstleistungen nach ökonomischen und ökologischen Kriterien sowie nach betrieblichen Vor- gaben auswählen, Verträge abschließen und die Ver- tragserfüllung kontrollieren c) rechtliche Regelungen für das Transportwesen einhal- ten sowie Transportrisiken beurteilen und absichern d) Schnittstellen zu Herstellern, Lieferanten und Wieder- verkäufern sowie Schwachstellen in der Wertschöp- fungskette analysieren, Fehlerquellen erkennen und Vorschläge zur Fehlerbeseitigung und zur Prozess- optimierung machen e) für die Warenbeschaffung branchenbezogene Markt- und Börsenberichte, Fachpublikationen, Bezugs- quellenverzeichnisse und Lieferanteninformationen, einschließlich elektronischer Informationsquellen, auswählen, nutzen und auswerten f) ökonomische, ökologische, soziale und ethische Aspekte der Nachhaltigkeit in nationalen und inter- nationalen Lieferketten bei der Beschaffung berück- sichtigen | 10 | |
3 | Einkauf von Waren und Dienstleistungen marktorientiert planen, organisieren und durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a) unter Beachtung von Beschaffungsrichtlinien Bezugs- quellen ermitteln und Angebote einholen b) Durchführung von Ausschreibungsverfahren prüfen, an Ausschreibungsverfahren mitwirken und elektroni- sche Plattformen für die Beschaffung nutzen c) Angebote vergleichen hinsichtlich Art, Beschaffen- heit, Qualität, Menge und Preis von Waren, Verpa- ckungskosten, Lieferzeit sowie Liefer- und Zahlungs- bedingungen d) Dienstleistungsangebote, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Qualität, Verfügbarkeit und Preise, ver- gleichen e) Waren bestellen, Dienstleistungen beauftragen und Auftragsbestätigungen prüfen | 12 | |
f) Verhandlungen mit Lieferanten und Dienstleistern führen, Vertragsbedingungen festlegen und doku- mentieren und dabei Risiken und Besonderheiten beim Einkauf im Ausland beachten g) Vertragserfüllung, insbesondere Liefer- und Leis- tungstermine, überwachen, bei Verzug mahnen sowie Rechnungen und Lieferdokumente prüfen h) Reklamationen unter Berücksichtigung der vertrag- lichen Verpflichtungen bearbeiten | 4 | |||
4 | Marketingmaßnahmen planen, durchführen, kontrollieren und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a) Informationen zu Zielgruppen, Absatzgebieten und Vertriebskanälen anforderungsorientiert beschaffen und bewerten b) Marktbeobachtung durchführen, Ergebnisse auswer- ten und Vorschläge für den Einsatz von Marketing- instrumenten auch unter Berücksichtigung von Instru- menten des Onlinemarketings ableiten c) Marktaktivitäten des Unternehmens mit denen von Wettbewerbern vergleichen d) verkaufsfördernde Maßnahmen für alle unterneh- mensspezifischen Vertriebskanäle planen, durchfüh- ren, kontrollieren und steuern und dabei Budgetvor- gaben berücksichtigen e) ergänzende waren- und kundenbezogene Dienstleis- tungen anbieten und ihre Wirkung als Marketing- instrument bewerten f) Marketingmaßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung reflektieren und Verbesserungsvorschläge ableiten g) die Weiterentwicklung und Optimierung des Online- auftrittes unterstützen h) kundenorientiert handeln, insbesondere Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern pflegen und Maß- nahmen der Kundenbindung durchführen | 8 | |
5 | Verkauf kundenorientiert planen und durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a) Anfragen bearbeiten, Preise ermitteln und angebots- spezifische Kalkulationen durchführen b) Aufträge bearbeiten und bestätigen sowie Rechnun- gen erstellen | 14 | |
c) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen d) Angebote unter Berücksichtigung von Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen erstellen | | |||
e) Zusammensetzung der Kundenstruktur ermitteln, Kundenkontakte herstellen und pflegen f) betriebliche Vertriebskanäle kundenspezifisch nutzen g) Möglichkeiten von Onlinevertriebskanälen prüfen so- wie Verknüpfungen und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Vertriebskanälen darstellen h) dem Kunden Handlungsmöglichkeiten bei auftrags- bezogenen Änderungen, insbesondere bei Preis- änderungen, aufzeigen i) Beratungs- und Verkaufsgespräche kunden- und er- gebnisorientiert unter Berücksichtigung verkaufs- psychologischer Aspekte planen, durchführen und nachbereiten j) Verträge abschließen k) Kundenreklamationen erfassen und nach rechtlichen Regelungen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten sowie Kulanzregelungen anwenden | 8 | |||
6 | Distribution planen und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a) betrieblich genutzte Beförderungs- und Frachtarten auftragsbezogen auswählen sowie Transportkosten ermitteln b) versandspezifische Anforderungen erfüllen, Aufträge abwickeln sowie Versand- und Begleitdokumente er- stellen c) Liefertermine vereinbaren, Warenversand planen und veranlassen d) Liefertermine kontrollieren und Möglichkeiten der Sendungsverfolgung nutzen | 6 | |
7 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a) Geschäftsvorgänge unter Einhaltung betrieblicher und rechtlicher Regelungen buchhalterisch einord- nen, Belege erfassen und buchen b) Zahlungsvorgänge im Zusammenwirken mit Kredit- instituten, Dienstleistern, Lieferanten und Kunden be- arbeiten c) Auskünfte über Kunden, Lieferanten und Dienstleister einholen und bewerten d) aus dem Kauf- und Zahlungsverhalten Maßnahmen ableiten e) betriebliche Grundsätze der Kreditgewährung an- wenden und Möglichkeiten der Risikoabsicherung nutzen f) betriebliche Kosten-und-Leistungs-Rechnung an- wenden, Kosten erfassen und überwachen sowie be- triebliche Leistungen bewerten und verrechnen g) betriebliches Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument nutzen, Kennzahlen ermitteln und analysieren sowie Handlungsoptionen ableiten | 12 | |
8 | Arbeitsorganisation projekt- und teamorientiert planen und steuern (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a) eigene Arbeit unter Einsatz betrieblicher Arbeits- und Organisationsmittel systematisch planen, durchfüh- ren und kontrollieren b) Arbeitsprozesse im eigenen Arbeitsbereich reflektie- ren und Maßnahmen zur Optimierung vorschlagen c) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und elektroni- sche Lernmedien nutzen d) Aufgaben im Team planen und bearbeiten sowie Er- gebnisse abstimmen und auswerten e) Präsentationstechniken anwenden | 6 | |
f) Vorbereitung, Planung, Überwachung, Steuerung, Abschluss und Dokumentation betrieblicher Projekte unterstützen g) bei der Umsetzung und Durchführung von betrieb- lichen Projekten mitarbeiten | 4 |
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Großhandel
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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1 | Lagerlogistik planen, steuern und abwickeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a) Anliefertermine überwachen, Waren annehmen, Wa- ren und Frachtdokumente prüfen und Abweichungen dokumentieren b) Wareneingangskontrollen durchführen und Waren- eingänge erfassen, Abweichungen dokumentieren und Korrekturmaßnahmen einleiten c) Waren nach betrieblichen Vorgaben einlagern und pflegen d) betriebliche Lagerhaltung und deren Arbeitsabläufe im Hinblick auf die Zielsetzung der Lagerhaltung or- ganisieren, auch unter Nutzung elektronischer Lager- verwaltungssysteme e) Lagerbestände überwachen, Bestandsveränderungen und -abweichungen erfassen und erforderliche Kor- rekturen durchführen f) Istbestände gemäß betrieblicher Inventurmethode aufnehmen und mit den Sollbeständen abgleichen g) Waren auftragsbezogen auslagern, kommissionieren und versandfertig machen sowie Versand veranlassen h) rechtliche und betriebliche Regelungen für die Lager- logistik einhalten | 24 | |
2 | Warenbezogene Rückabwick- lungsprozesse organisieren und durchführen (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a) Retourenprozesse aus Kundenreklamationen gemäß betrieblichen Regelungen einleiten b) Waren aus Kundenretouren annehmen, prüfen und ihre weitere Verwendung klären c) Retourengründe analysieren und Maßnahmen ableiten | 4 | |
d) Gründe für Lieferantenretouren unterscheiden, weitere | | |||
Verwendung der Retourware und Rücksendemöglich- keiten prüfen e) Waren für die Rücksendung prüfen und versandfähig bereitstellen f) warenbezogene Rückabwicklungsprozesse kaufmän- nisch umsetzen und dokumentieren | |
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Außenhandel
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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1 | Außenhandelsgeschäfte abwickeln und Auslands- märkte bedienen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | a) zur Vorbereitung von Außenhandelsgeschäften die Absatz- und Beschaffungschancen ermitteln und do- kumentieren sowie die staatenspezifischen Import- oder Exportbestimmungen einhalten b) Außenhandelsrisiken berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zum Risikomanagement für die abzu- schließenden Verträge auswählen c) außenhandelsspezifische Zahlungsbedingungen und -instrumente, insbesondere Akkreditive, auswählen und anwenden d) international gebräuchliche Handelsklauseln, insbe- sondere die Incoterms, bei Handelsgeschäften an- wenden e) Möglichkeiten der Außenhandelsfinanzierung erläu- tern und Kreditabsicherung vorbereiten f) Transportmittel und -wege im internationalen Waren- verkehr bestimmen und dabei ökologische und öko- nomische Kriterien sowie die Transportfähigkeit, Transportrisiken, Lagerfähigkeit, Pflege, Behandlung und Verpackung von Waren berücksichtigen g) Fracht-, Speditions-, Lager- und Logistikverträge ab- schließen h) Notwendigkeiten von Transportversicherungen prüfen und Maßnahmen vorschlagen i) geeignetes Zollverfahren auswählen, bei Importge- schäften die anfallenden Abgaben, insbesondere Zölle und Einfuhrumsatzsteuer, errechnen und bei Einkaufs- und Verkaufskalkulationen einbeziehen so- wie am elektronischen Zollverfahren mitwirken j) für den internationalen Handel übliche Warendoku- mente prüfen, beschaffen und erstellen | 20 | |
2 | Internationale Berufs- kompetenzen anwenden (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | a) im Rahmen der internationalen Kommunikation, Ko- operation und Geschäftsanbahnung staatenspezifi- sche Rahmenbedingungen und rechtliche Anforde- rungen beachten b) Gespräche situations- und adressatengerecht führen und dabei kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen berücksichtigen | 8 | |
c) bei Anbahnungen, Verhandlungen, Abschlüssen und | | |||
Erfüllung von Außenhandelsverträgen mündlich und schriftlich in einer Fremdsprache kommunizieren, ins- besondere Informationen einholen d) Angebote, Annahmen, Auftragsbestätigungen und | | |||
Handelsrechnungen staatenspezifisch erstellen, be- arbeiten und prüfen e) Waren- und Frachtdokumente in einer Fremdsprache bearbeiten, prüfen und erstellen | |
Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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1 | Berufsbildung sowie arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften (§ 4 Absatz 5 Nummer 1) | a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil- dungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen c) betriebliche und tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen erläutern, insbe- sondere wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen d) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären e) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebs- verfassungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbe- triebes erklären f) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwick- lung begründen und die eigenen Kompetenzen wei- terentwickeln g) Ziele und Grundsätze des betrieblichen Personalwe- sens beschreiben h) Sinn und Zweck der Prävention und einer Präven- tionskultur auf der Grundlage der gesetzlichen Unfall- versicherung beschreiben und diese Präventions- kultur auf die betriebliche Praxis übertragen | während der gesamten Ausbildung | |
2 | Bedeutung des Groß- und Außenhandels sowie Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 5 Nummer 2) | a) Aufgaben und Funktionen des Groß- und Außenhan- dels entlang der Wertschöpfungskette im Rahmen der Gesamtwirtschaft beschreiben b) Zielsetzung und Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbe- triebes sowie seine Stellung am Markt erläutern c) Geschäftsbeziehungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellen d) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes dar- stellen e) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern | ||
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Behörden, Wirtschaftsorganisatio- nen und Gewerkschaften erläutern g) Compliance, insbesondere Maßnahmen, Strukturen und Prozesse zur Einhaltung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Richtlinien beachten und Abwei- chungen melden | ||||
3 | Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 5 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermei- dung der Gefährdung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er- greifen | ||
4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 5 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
5 | Kommunikation (§ 4 Absatz 5 Nummer 5) | a) in der internen und externen Zusammenarbeit situa- tions- und zielorientiert unter Berücksichtigung von Wertschätzung, Vertrauen, Respekt und gesellschaft- licher Vielfalt kommunizieren b) effizient, ressourcenschonend und adressatenge- recht, auch unter Nutzung digitaler Medien, kommu- nizieren sowie Ergebnisse dokumentieren c) fremdsprachige Fachbegriffe verwenden d) fremdsprachige Informationen nutzen | 6 | |
e) Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen f) Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstö- rungen erkennen und Möglichkeiten der Konflikt- lösung anwenden | 4 | |||
6 | Elektronische Geschäftspro- zesse (E-Business) (§ 4 Absatz 5 Nummer 6) | a) E-Business-Systeme zur Ressourcenplanung und Verwaltung von Kundenbeziehungen in den Ge- schäftsprozessen anwenden und Ziele, Funktionen und Schnittstellen dieser Systeme darstellen b) Zusammenhänge zwischen Daten- und Warenfluss bei betrieblichen Prozessen herstellen und berück- sichtigen c) externe und interne elektronische Informations- und Kommunikationsquellen aus E-Business-Systemen für die Informationsbeschaffung auswählen und bei betrieblichen Prozessen nutzen sowie Standardsoft- ware und betriebsspezifische Software anwenden d) Daten und Informationen, insbesondere im Zusam- menhang mit Stammdatenmanagement, beschaffen, erfassen, vervollständigen, sichern und pflegen e) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einhalten | 10 | |
f) Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren und Ergebnisse zur Steuerung des Warenflusses nut- zen g) Kennzahlen mit elektronischen Anwendungen ermit- teln | 8 |
Text in der Fassung der Berichtigung der Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung B. v. 5. August 2020 BGBl. I S. 1933 m.W.v. 1. August 2020
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