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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2022 aufgehoben
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§ 3 - DIVI IntensivRegister-Verordnung (DIVIRegV k.a.Abk.)
V. v. 08.04.2020 BAnz AT 09.04.2020 V4; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.11.2021 BAnz AT 12.11.2021 V1
Geltung ab 10.04.2020; FNA: 2126-13-11 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Geltung ab 10.04.2020; FNA: 2126-13-11 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 3 Sanktion
1Für jeden Tag, an dem ein Krankenhaus die Pflichten nach § 1 nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt, kürzt die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde die Höhe der tagesbezogenen Pauschale nach § 21 Absatz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes um 10 Prozent. 2Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde hat die Erfüllung der Pflichten nach § 1 in geeigneter Weise zu überprüfen. 3Das Robert Koch-Institut übermittelt an die jeweils für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde einmal wöchentlich eine nach Krankenhäusern differenzierte Übersicht über die Tage, an denen die Pflichten nach § 1 vollständig und fristgerecht erfüllt wurden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der DIVI IntensivRegister-Verordnung V. v. 29. Mai 2020 BAnz AT 02.06.2020 V2 m.W.v. 3. Juni 2020
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Frühere Fassungen von § 3 DIVI IntensivRegister-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.06.2020 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der DIVI IntensivRegister-Verordnung vom 29.05.2020 BAnz AT 02.06.2020 V2 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 DIVI IntensivRegister-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 DIVIRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DIVIRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der DIVI IntensivRegister-Verordnung
V. v. 29.05.2020 BAnz AT 02.06.2020 V2
Artikel 1 1. DIVIRegVÄndV
... „der intensivmedizinischen Behandlung des Krankenhauses" ersetzt. 2. In § 3 Satz 3 werden nach dem Wort „eine" die Wörter „nach Krankenhäusern ...
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