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Änderung Anlage BeherbMeldV vom 01.01.2025
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Anlage BeherbMeldV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung | Anlage BeherbMeldV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2025 geltenden Fassung durch Artikel 7 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage (zu § 2 Absatz 5) | |
Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner | Bezeichner | Erläuterung 1. | DatumAnkunft | Datum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT) 2. | DatumAbreise | Datum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT) 3. | Familienname | vollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils durch Leerzeichen getrennt 4. | Vornamen | sämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt 5. | Geburtsdatum | Geburtsdatum (JJJJMMTT) 6. | Staatsangehoerigkeiten | sämtliche Staatsangehörigkeiten 7. | Anschrift | bestehend aus a) Staat, in dem sich der Wohnort befindet b) Postleitzahl des Wohnorts c) Wohnortbezeichnung d) sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort e) Straßenbezeichnung f) Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder Zusatzziffern g) sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift | |
(Text alte Fassung) 8. | AnzahlAngehoerige | Anzahl der mitreisenden Angehörigen gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes 9. | AnzahlMitreisende | Anzahl der Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes 10. | StaatsangehoerigkeitMitreisende | sämtliche Staatsangehörigkeiten der Mitreisenden der Reisegesellschaften | (Text neue Fassung) 8. | AnzahlAngehoerige | Anzahl der mitreisenden ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes 9. | AnzahlMitreisende | Anzahl der ausländischen Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes 10. | StaatsangehoerigkeitMitreisende | sämtliche Staatsangehörigkeiten der ausländischen Mitreisenden der Reisegesellschaften |
11. | SeriennummerPass | Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatz- papiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder Nichtvorlage 12. | Zahlungszuordnungsnummer | bestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektroni- schen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungs- dienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert 13. | Beherbergungsstaette | bestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder Einrichtung, die die Daten speichert |
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