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Änderung Anlage BeherbMeldV vom 01.01.2025

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Anlage BeherbMeldV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
Anlage BeherbMeldV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 7 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 2 Absatz 5)


Bei der Speicherung der Daten im Datensatz zu verwendende Bezeichner


| Bezeichner | Erläuterung

1. | DatumAnkunft | Datum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT)

2. | DatumAbreise | Datum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT)

3. | Familienname | vollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils
durch Leerzeichen getrennt

4. | Vornamen | sämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt

5. | Geburtsdatum | Geburtsdatum (JJJJMMTT)

6. | Staatsangehoerigkeiten | sämtliche Staatsangehörigkeiten

7. | Anschrift | bestehend aus
a) Staat, in dem sich der Wohnort befindet
b) Postleitzahl des Wohnorts
c) Wohnortbezeichnung
d) sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort
e) Straßenbezeichnung
f) Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder
Zusatzziffern
g) sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift

(Text alte Fassung)

8. | AnzahlAngehoerige | Anzahl der mitreisenden Angehörigen gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des
Bundesmeldegesetzes

9. | AnzahlMitreisende | Anzahl der Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2
Satz 3 des Bundesmeldegesetzes

10. | StaatsangehoerigkeitMitreisende | sämtliche Staatsangehörigkeiten der Mitreisenden der Reisegesellschaften

(Text neue Fassung)

8. | AnzahlAngehoerige | Anzahl der mitreisenden ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des
Bundesmeldegesetzes

9. | AnzahlMitreisende | Anzahl der ausländischen Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2
Satz 3 des Bundesmeldegesetzes

10. | StaatsangehoerigkeitMitreisende | sämtliche Staatsangehörigkeiten der ausländischen Mitreisenden der Reisegesellschaften

11. | SeriennummerPass | Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatz-
papiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder
Nichtvorlage

12. | Zahlungszuordnungsnummer | bestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektroni-
schen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungs-
dienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert

13. | Beherbergungsstaette | bestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder
Einrichtung, die die Daten speichert