§ 1 Vordrucke
Für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren werden eingeführt:
- 1.
- der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für die Zustellung von Schriftstücken mit Zustellungsurkunde nach § 182 Abs. 1 und 2 der Zivilprozessordnung (Zustellungsurkunde),
- 2.
- der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Briefumschlag nach § 176 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (innerer Umschlag),
- 3.
- der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den Postzustellungsauftrag nach § 168 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (äußerer Umschlag/Auftrag),
- 4.
- der in Anlage 4 bestimmte Vordruck für die schriftliche Mitteilung über die Zustellung durch Niederlegung nach § 181 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (Benachrichtigung).
Frühere Fassungen von § 1 ZustVV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 2 ZustVV Zulässige Abweichungen ... Für den Vordruck nach § 1 Nr. 1 (Zustellungsurkunde) kann abweichend von dem in Anlage 1 bestimmten Muster einfarbiges ... oder in anderer Weise kenntlich zu machen. (2) Für die Vordrucke nach § 1 Nr. 2 (innerer Umschlag) und Nr. 3 (äußerer Umschlag/Auftrag) dürfen ...
Zitat in folgenden NormenZweite Verordnung zur Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
V. v. 31.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 103
Anhang 2. ZustVVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2 ... 1 (zu § 1 Nummer 1 ) [image:2025/2025I103_3.gif|Abb. Muster Zustellungsurkunde Seite 1 (BGBl. 2025 I Nr. ... Muster Zustellungsurkunde Seite 2 (BGBl. 2025 I Nr. 103 S. 4)] Anlage 2 (zu § 1 Nummer 2 ) [image:2025/2025I103_5.gif|Abb. Muster Innerer Umschlag, Vorder- und Rückseite ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
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