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§ 1 - Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)

§ 1 Vordrucke



Für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren werden eingeführt:

1.
der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für die Zustellung von Schriftstücken mit Zustellungsurkunde nach § 182 Abs. 1 und 2 der Zivilprozessordnung (Zustellungsurkunde),

2.
der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Briefumschlag nach § 176 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (innerer Umschlag),

3.
der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den Postzustellungsauftrag nach § 168 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (äußerer Umschlag/Auftrag),

4.
der in Anlage 4 bestimmte Vordruck für die schriftliche Mitteilung über die Zustellung durch Niederlegung nach § 181 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (Benachrichtigung).





 

Frühere Fassungen von § 1 ZustVV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 26 Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 05.10.2021 BGBl. I S. 4607

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 ZustVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ZustVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZustVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ZustVV Zulässige Abweichungen
... Für den Vordruck nach § 1 Nr. 1 (Zustellungsurkunde) kann abweichend von dem in Anlage 1 bestimmten Muster einfarbiges ... oder in anderer Weise kenntlich zu machen. (2) Für die Vordrucke nach § 1 Nr. 2 (innerer Umschlag) und Nr. 3 (äußerer Umschlag/Auftrag) dürfen ...
§ 3 ZustVV Überleitungsvorschrift
... Vordruck nach Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 in der bis zum 30. April 2004 geltenden Fassung kann bis zum 31. Dezember 2004 ...
Anlage 1 ZustVV (zu § 1 Nr. 1) Zustellungsurkunde
Anlage 2 ZustVV (zu § 1 Nr. 2) Innerer Umschlag
Anlage 3 ZustVV (zu § 1 Nr. 3) Äußerer Umschlag/Auftrag
Anlage 4 ZustVV (zu § 1 Nr. 4) Benachrichtigung
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 26 ERVAG Änderung der Zustellungsvordruckverordnung
...  § 1 Nummer 2 der Zustellungsvordruckverordnung vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 671, 1019), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. April 2004 ...