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Anlage 1 - Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)

Anlage 1 (zu § 1 Nr. 1) Zustellungsurkunde


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Zustellungsurkunde Seite 1 (BGBl. 2004 I S. 620)


Zustellungsurkunde Seite 2 (BGBl. 2004 I S. 621)


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Zitierungen von Anlage 1 ZustVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 ZustVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZustVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZustVV Vordrucke (vom 01.01.2022)
... die Zustellung im gerichtlichen Verfahren werden eingeführt: 1. der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für die Zustellung von Schriftstücken mit Zustellungsurkunde nach ...
§ 2 ZustVV Zulässige Abweichungen
... Für den Vordruck nach § 1 Nr. 1 (Zustellungsurkunde) kann abweichend von dem in Anlage 1 bestimmten Muster einfarbiges gelbes Papier verwendet werden. In diesem Fall sind die im Muster in ... Umschlag nicht. (3) Im Übrigen sind folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1 bis 4 bestimmten Vordrucken zulässig: 1. Berichtigungen, die auf einer ...
§ 3 ZustVV Überleitungsvorschrift
... Vordruck nach Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 in der bis zum 30. April 2004 geltenden Fassung kann bis zum 31. Dezember 2004 ...