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Anlage 3 - Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV)
V. v. 12.02.2002 BGBl. I S. 671, 1019; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Geltung ab 01.07.2002; FNA: 310-4-9 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 01.07.2002; FNA: 310-4-9 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Anlage 3 (zu § 1 Nr. 3) Äußerer Umschlag/Auftrag
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
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Zitierungen von Anlage 3 ZustVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ZustVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZustVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ZustVV Vordrucke (vom 01.01.2022)
... nach § 176 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (innerer Umschlag), 3. der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den Postzustellungsauftrag nach § 168 Abs. 1 der ...
§ 2 ZustVV Zulässige Abweichungen
... Umschlag nicht. (3) Im Übrigen sind folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1 bis 4 bestimmten Vordrucken zulässig: 1. Berichtigungen, die auf einer ...
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