(1) Im Grundstudium sind Module aus folgenden Fachgebieten zu absolvieren:
- 1.
- rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
- 2.
- betriebs-, volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
- 3.
- sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns,
- 4.
- Grundlagen der Mathematik,
- 5.
- Grundlagen der theoretischen Informatik,
- 6.
- Grundlagen der technischen Informatik.
(2) Die Module nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 haben zum Gegenstand die Inhalte des gemeinsamen Grundstudiums am Zentralen Lehrbereich der Hochschule nach
§ 5 Absatz 4 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.
Im Hauptstudium I sind Module aus folgenden Fachgebieten zu absolvieren:
- 1.
- Verwaltungsmanagement,
- 2.
- theoretische Informatik,
- 3.
- technische Informatik,
- 4.
- praktische Informatik.
Im Hauptstudium II sind Module aus folgenden Fachgebieten zu absolvieren:
- 1.
- in der Vertiefungsrichtung „Digital Administration"
- a)
- IT-gestütztes Verwaltungsmanagement und IT-Recht,
- b)
- praktische Informatik,
- c)
- angewandte Informatik und
- 2.
- in der Vertiefungsrichtung „Cyber Security"
- a)
- rechtliche Grundlagen der Informationssicherheit,
- b)
- technische Informatik,
- c)
- praktische Informatik.
Die Einzelheiten der Evaluation der Fachstudien im Rahmen eines Qualitätsmanagements nach
§ 3 Absatz 7 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung regelt eine Evaluationsordnung.