(1) Die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Alter Freihafen - wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus Anlage
1. (2) Die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus Anlage
2.
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg
V. v. 15.01.2008 BGBl. I S. 50
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg
V. v. 04.12.2008 BGBl. I S. 2746