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§ 16 - Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)

V. v. 08.05.1967 BGBl. II S. 1563; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 05.04.2019 BGBl. I S. 479
Geltung ab 28.05.1967; FNA: 933-10 Eisenbahnbaurecht und Eisenbahnbetriebsrecht
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§ 16 Fernmeldeanlagen



(1) Zugfolgestellen

 und Zuglaufmeldestellen


sind durch Fernmeldeanlagen zu verbinden. Schrankenposten und Streckenfernsprecher sind in die Verbindung einzuschalten.

 Ausnahmen sind zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).


(2) Auf Strecken ohne Streckenblockeinrichtung,

 die von Reisezügen
oder
von Zügen mit mehr als 60 km/h
befahren werden,


sind fernmündliche Zugmeldungen durch Sprachspeicher aufzuzeichnen. Ausnahmen sind zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).

(3) Streckenfernsprecher sind auf freier Strecke einzubauen, soweit es erforderlich ist.

(4) Strecken, die von Reisezügen befahren werden, sollen mit Zugfunkeinrichtungen ausgerüstet sein. Mit Zugfunkeinrichtungen müssen ausgerüstet sein

1. Strecken, auf denen mehr als 160 km/h zugelassen
sind,
 


2.
Strecken ohne Streckenblockeinrichtungen, auf denen

a)
Reisezüge oder

b)
Züge mit mehr als 60 km/h

verkehren. Ausnahmen sind zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).

(5) Bahnsteige an Gleisen, die mit mehr als 160 km/h
befahren werden, sollen mit Lautsprecheranlagen aus-
gerüstet sein.
 




 

Zitierungen von § 16 EBO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 EBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 EBO Ausrüstung und Anschriften (vom 01.12.2012)
... mehr als 100 km/h beträgt oder b) die Fahrzeuge auf Strecken nach § 16 Abs. 4 Nr. 2 verkehren, 8. Funkenfänger und verschließbare Aschkasten, wenn ...
§ 40 EBO Fahrgeschwindigkeit (vom 01.12.2012)
... 50 km/h; 100 km/h, wenn die in den §§ 5, 6, 11, 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 35 Absatz 4 genannten, für Hauptbahnen gel- tenden Vorschriften ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.07.2012 BGBl. I S. 1703
Artikel 1 6. ERErluÄndV Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... 50 km/h; 100 km/h, wenn die in den §§ 5, 6, 11, 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 35 Absatz 4 genannten, für Hauptbahnen gel- tenden Vorschriften ...