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§ 3 - Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern (MasernImpfV k.a.Abk.)

V. v. 10.03.2021 BAnz AT 11.03.2021 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 91
Geltung ab 08.03.2021 bis 31.3.2023; FNA: 860-5-69 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Außerkrafttreten


§ 3 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2023 MasernImpfV § 1

§ 1 tritt am 31. März 2023 außer Kraft.



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Frühere Fassungen von § 3 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.03.2023Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern
vom 29.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 91
aktuell vorher 25.02.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern
vom 24.02.2022 BAnz AT 24.02.2022 V1
aktuellvor 25.02.2022Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MasernImpfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MasernImpfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern
V. v. 24.02.2022 BAnz AT 24.02.2022 V1
Artikel 1 InfluenzaImpfVÄndV
...  § 3 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern vom 10. März 2021 (BAnz AT 11.03.2021 V2) wird die Angabe „31. März 2022" ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern
V. v. 29.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 91
Artikel 1 2. InfluenzaImpfVÄndV
... zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern". 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Außerkrafttreten § 1 ... 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Außerkrafttreten § 1 tritt am 31. März 2023 außer ...