Änderung § 15 LAP-mntDBWVV vom 01.09.2007

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 1. LAP-mntDBWVVÄndV am 1. September 2007 und Änderungshistorie der LAP-mntDBWVV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 15 LAP-mntDBWVV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2007 geltenden Fassung
§ 15 LAP-mntDBWVV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.07.2007 BGBl. I S. 1414

(Textabschnitt unverändert)

§ 15 Einführungslehrgang


(1) Im Einführungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter in die allgemeinen Grundlagen der Verwaltung eingeführt und mit den wesentlichen Aufgabengebieten der Laufbahn und den Grundzügen der einzelnen Lehrgebiete vertraut gemacht.

(2) In den folgenden Lehrgebieten werden Grundkenntnisse vermittelt:

1. Staatsrecht,

2. Verwaltungsrecht,

3. Bürgerliches Recht,

4. Betriebswirtschaftslehre,

5. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,

(Text alte Fassung) nächste Änderung

6. Haushalts- und Kassenwesen,

7.
Reise- und Umzugskostenrecht,

8.
Wehrersatzwesen,

9.
Verpflegung,

10. Bekleidung,

11.
Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,

12. Innere
Organisation,

13.
Beschaffungswesen,

14. Organisation des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung und

15. Kommunikation und Kooperation.

(Text neue Fassung)

6. Besoldungsrecht,

7. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,

8.
Haushalts- und Kassenwesen,

9.
Reise- und Umzugskostenrecht,

10.
Wehrersatzwesen,

11.
Verpflegung,

12.
Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,

13.
Organisation,

14.
Beschaffungswesen,

15. Informationstechnik,

16.
Kommunikation und Kooperation.

(3) In den Lehrgebieten

1. Volkswirtschaftslehre,

vorherige Änderung

2. Wehrrecht,

3. Besoldungsrecht,

4. Versorgungsrecht,

5. Tarifrecht,

6. Personalvertretungsrecht,

7.
Beihilfen, Vorschüsse und Unterstützungen und

8.
Arbeits- und Lerntechnik



2. Versorgungsrecht,

3. Bekleidung,

4. Beihilfen, Vorschüsse und Unterstützungen,

5.
Arbeits- und Lerntechniken

beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.

(4) Die vermittelten Grundkenntnisse ermöglichen den Anwärterinnen und Anwärtern in der praktischen Ausbildung das Verständnis für Verwaltungszusammenhänge und Verwaltungshandeln.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed