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Änderung § 2 HygPV vom 01.07.2021
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 2 HygPV, alle Änderungen durch Artikel 1 HygPVÄndV am 1. Juli 2021 und Änderungshistorie der HygPVHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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§ 2 HygPV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2021 geltenden Fassung | § 2 HygPV n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2021 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 02.07.2021 BAnz AT 05.07.2021 V1 |
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(Text alte Fassung) § 2 Inkrafttreten | (Text neue Fassung)§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft. | 1 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft; sie tritt an dem Tag außer Kraft, der dem Tag folgt, an dem die durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes wieder aufgehoben wird. 2 Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesanzeiger bekannt. |
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