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Änderung Anlage 1 PTBBGebV vom 01.10.2021
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Anlage 1 PTBBGebV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung | Anlage 1 PTBBGebV n.F. (neue Fassung) in der am 01.10.2021 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Gebührenverzeichnis | |
(Text alte Fassung) Abschnitt 1 Waffengesetz (WaffG) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren 1 | Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen gemäß § 20 Absatz 4 WaffG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 2 | Entgegennahme von Anzeigen einer Marke gemäß § 24 Absatz 6 WaffG | 200,00 Euro Abschnitt 2 Beschussgesetz (BeschG) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren 1 | Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu ver- wendenden Kartuschenmunition gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 2 | Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 3 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Fest- stellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 4 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstof- fen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Ab- schnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 5 | Ausnahmebewilligungen gemäß § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 BeschG | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 Abschnitt 3 Beschussverordnung (BeschussV) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühren 1 | Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern gemäß § 8 Absatz 4 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 2 | Maßnahmen gemäß § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyro- technische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstel- lung von Prüfregeln gemäß § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen gemäß § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens gemäß § 11 Absatz 6 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 3 | Prüfung von Betriebsanleitungen gemäß § 13 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 4 | Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte gemäß § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV und V BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 5 | Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten gemäß § 19 Absatz 3 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 6 | Periodische Fabrikationskontrollen gemäß § 22 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 7 | Überprüfungen im Einzelfall gemäß § 23 BeschussV | Zeitgebühr gemäß Anlage 2 | (Text neue Fassung) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV) Abschnitt 2 Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV) Abschnitt 3 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) Abschnitt 4 Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG) Abschnitt 5 Fertigpackungsverordnung (FPackV) Abschnitt 6 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) Abschnitt 1 Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr 1 | Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2 MessEG in Verbindung mit § 19 MessEV | Zeitgebühr nach Anlage 2 2 | Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein passives, integrierendes Dosimeter nach § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 MessEV | 2.1 | Grundgebühr pro Dosimeterbauart | 612 Euro 2.2 | Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV) | 102 Euro Abschnitt 2 Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr 1 | Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbin- dung mit § 33c GewO | Zeitgebühr nach Anlage 2 2 | Erteilung eines Zulassungsbeleges und des Zulassungszeichens sowie Umtausch dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV | 2.1 | Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 50 Stück | 750 Euro 2.2 | Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 500 Stück | 7.500 Euro 3 | Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15 Ab- satz 1 SpielV | 3.1 | Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszei- chens pro Stück | 174 Euro Abschnitt 3 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr 1 | Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85 Ab- satz 4 Nummer 1 MPDG | Zeitgebühr nach Anlage 2 2 | Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und Prüfhilfsmitteln nach § 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDG | Zeitgebühr nach Anlage 2 3 | Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDG | Zeitgebühr nach Anlage 2 Abschnitt 4 Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr 1 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Ge- schosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV | Zeitgebühr nach Anlage 2 2 | Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 BeschG | Zeitgebühr nach Anlage 2 3 | Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Be- schusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussappara- ten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG | Zeitgebühr nach Anlage 2 4 | Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG | Zeitgebühr nach Anlage 2 5 | Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG | Zeitgebühr nach Anlage 2 6 | Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4 BeschussV | Zeitgebühr nach Anlage 2 7 | Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Be- rechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV | Zeitgebühr nach Anlage 2 8 | Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussV | Zeitgebühr nach Anlage 2 9 | Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reiz- stoffe sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV und V BeschussV | Zeitgebühr nach Anlage 2 10 | Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussV | Zeitgebühr nach Anlage 2 11 | Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussV | Zeitgebühr nach Anlage 2 12 | Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussV | Zeitgebühr nach Anlage 2 13 | Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erb- waffen nach § 20 Absatz 4 WaffG | Zeitgebühr nach Anlage 2 14 | Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG | 200 Euro Abschnitt 5 Fertigpackungsverordnung (FPackV) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr 1 | Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1 FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen Stellen | 232 Euro Abschnitt 6 Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr 1 | Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachver- ständigen Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV | Zeitgebühr nach Anlage 2 |
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