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Zitierungen von § 4 BNetzABGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BNetzABGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNetzABGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BNetzABGebV Übergangsregelung (vom 01.12.2021)
...  (2) Auf Gebührenbescheide, die vor dem 1. April 2025 unanfechtbar geworden sind, ist § 4 Absatz 2 nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Artikel 1 1. BNetzABGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
... folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 Nummer 1 und 2 wird aufgehoben. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... Auf Gebührenbescheide, die vor dem 1. April 2025 unanfechtbar geworden sind, ist § 4 Absatz 2 nicht anzuwenden." 4. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) In ...
Artikel 2 1. BNetzABGebVÄndV Weitere Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
... dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" gestrichen. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird wie ...
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