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Zitierungen von § 6 BNetzABGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BNetzABGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNetzABGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Artikel 1 1. BNetzABGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
... in Absatz 1 Genannten haben entsprechende Angaben von Amts wegen zu machen." 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...
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