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Zitierungen von § 71 SEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
BMVg-Soldatenentschädigungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgSEGZustAnO)
A. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 199
 
Zitat in folgenden Normen

BMVg-Soldatenentschädigungs-Zuständigkeitsanordnung (BMVgSEGZustAnO)
A. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 199
§ 1 BMVgSEGZustAnO Entscheidung im Vorverfahren
... Zuständigkeit für die Entscheidung im Vorverfahren ( § 71 Soldatenentschädigungsgesetz ) wird auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ...
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