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Zitierungen von § 89 SEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 89 SEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes
... die folgenden Angaben angefügt: „§ 88 Pflegeausgleich § 89 Ausgleichszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod". ... § 13 gilt entsprechend." 42. Die folgenden §§ 88 und 89 werden angefügt: „§ 88 Pflegeausgleich Witwen und Witwer ... mitgezählt. Die anzurechnende Gesamtpflegezeit wird auf volle Jahre aufgerundet. § 89 Ausgleichszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod ...
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