Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 1 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes ... die folgenden Angaben angefügt: „§ 88 Pflegeausgleich § 89 Ausgleichszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod". ... § 13 gilt entsprechend." 42. Die folgenden §§ 88 und 89 werden angefügt: „§ 88 Pflegeausgleich Witwen und Witwer ... mitgezählt. Die anzurechnende Gesamtpflegezeit wird auf volle Jahre aufgerundet. § 89 Ausgleichszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod ...
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