Zitierungen von § 7 SVG
interne Verweise§ 1 SVG Persönlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2025) ... (2) Teil 2 mit Ausnahme der §§ 4 und 5 Absatz 1, der §§ 6 und 7 Absatz 2 , der §§ 9, 11 und 56 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 2 sowie der §§ ...
§ 4 SVG Zweck und Arten ... Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (§§ 6, 7 Absatz 2 und § 9 Absatz 4), 3. den Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule ... § 9 Absatz 4), 3. den Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule ( § 7 ), 4. die Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten ... Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen ( § 7 ) und 5. Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§§ 9 bis 14). ...
§ 9 SVG Eingliederungsmaßnahmen (vom 01.01.2025) ... keine zivilberuflich anerkannte militärfachliche Aus- oder Weiterbildung im Sinne des § 7 Absatz 7 bis 10 erhalten haben, haben Anspruch darauf, vor dem Ende ihrer Wehrdienstzeit unter Freistellung vom ... Teilnahme an Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung nach den §§ 6 und 7 gefördert werden. Für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die keinen ... auf Zeit, die keinen Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 7 Absatz 5 haben, gilt Satz 2 nur unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme innerhalb eines Jahres ...
§ 11 SVG Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen ... Die Zeit einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung wird auf die Berufszugehörigkeit ... angerechnet. Soweit Wehrdienstzeiten nicht nach Satz 1 oder als Zeit einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung nach Absatz 1 voll zu berücksichtigen ... auf die Berufszugehörigkeit angerechnet. (3) Die Zeiten einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes werden nach den ... (4) Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst werden Zeiten einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes nach Maßgabe ... 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn eine Soldatin oder ein Soldat im Anschluss an eine nach § 7 geförderte Maßnahme der beruflichen Bildung oder an den Wehrdienst eine für den ... sowie auf Wartezeiten für den Erwerb des Urlaubsanspruchs werden Zeiten einer nach § 7 geförderten Maßnahme der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes nicht angerechnet. ...
§ 14 SVG Stellenvorbehalt ... 13 Absatz 3 Satz 1 einzustellen. Das gilt auch, wenn eine Soldatin oder ein Soldat nach § 7 Absatz 12 vom militärischen Dienst freigestellt wird; an die Stelle des Eingliederungsscheins oder ...
§ 16 SVG Übergangsgebührnisse (vom 01.01.2025) ... Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit einem Förderungsanspruch nach § 7 Absatz 10 erhalten Übergangsgebührnisse entsprechend der dort festgelegten Dauer der ... Absatz 4 erzielt wird, 2. Zeiten einer Freistellung vom militärischen Dienst nach § 7 Absatz 12 . Die Bezugszeiträume verkürzen sich ferner um den Umfang einer ... verkürzen sich ferner um den Umfang einer Minderung nach Maßgabe des § 7 Absatz 6 Satz 2, Absatz 7 bis 9 und 11 ; bei einer Verkürzung nach Absatz 11 verbleibt ein Anspruch auf ... sich um einen Bildungszuschuss, wenn und solange während des Bezugszeitraums an einer nach § 7 geförderten Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung in Vollzeitform ... bis zu dessen Höhe angerechnet. (4) Wird die Förderungsdauer nach § 7 Absatz 13 zu Gunsten einer Vollzeitausbildung verlängert, sind für die Zeit der Verlängerung ...
§ 19 SVG Übergangsbeihilfe (vom 01.01.2025) ... 6 Satz 3 des Soldatengesetzes nach Rückgabe des Eingliederungsscheins Versorgung nach den §§ 7 und 16 sowie Übergangsbeihilfe nach Absatz 2 oder, sofern sie oder er nach § 13 Absatz 3 ...
§ 21 SVG Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse (vom 01.01.2025) ... sich ihre oder seine Ansprüche auf Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach den §§ 7 , 16 und 19 nach der Gesamtdienstzeit. Entlassungsgeld, das der Soldatin oder dem ... gewährt werden, wenn 1. sie oder er entweder den Anspruch auf Förderung nach § 7 bereits vollständig ausgeschöpft oder nur noch einen Restanspruch auf Förderung im ...
§ 22 SVG Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung ... Wehrdienstverhältnisses ohne Wehrsold beurlaubt worden sind, sind die nach den §§ 7 , 16 und 64 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer, die nach § ... nach § 40 Absatz 4 Satz 1 des Soldatengesetzes werden bei der Berechnung der nach den §§ 7 , 16, 19 und 64 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsbezüge nicht berücksichtigt. ... Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen auf Zeit oder von Soldaten auf Zeit sind die nach den §§ 7 , 16 und 64 Absatz 1 Satz 2 zustehenden Versorgungsleistungen in ihrer Bezugsdauer und die nach ...
§ 81 SVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2025) ... Frühere Soldatinnen und frühere Soldaten, die einen Anspruch auf Förderung nach § 7 haben oder hatten, sind verpflichtet, dem Karrierecenter der Bundeswehr - ... oder nach dem Abschluss einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 erfolgt, den Stand ihrer zivilberuflichen Eingliederung ...
§ 83 SVG Umzugskostenvergütung ... auf Zeit, die oder der Anspruch auf Förderung der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 hat, Inhaberin oder Inhaber eines Eingliederungsscheins nach § 13 ist oder Anspruch auf ... 1. vor Beendigung des Dienstverhältnisses aus Anlass der Durchführung einer nach § 7 geförderten Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung oder einer Maßnahme ...
§ 126 SVG Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (vom 01.01.2025) ... bis zum 31. Dezember 2017 umgewandelt wird. § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 3, § 7 Absatz 7, 9 und 12 , § 8 Absatz 1 und 2, die §§ 9, 10 und 16 Absatz 4 und 6, die §§ 17 und 19 ... des Personalbedarfs erforderlich ist. Die Höhe des Anspruchs nach § 7 Absatz 11 darf in den Fällen des Satzes 1 die Höhe des Förderungsanspruchs nach § 5 ...
Zitat in folgenden NormenBerufsförderungsverordnung (BFöV)
V. v. 23.10.2006 BGBl. I S. 2336; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
§ 1a BFöV Zuständigkeiten (vom 01.01.2025) ... Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr trifft die Entscheidungen nach § 7 Absatz 13 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie nach § 15 Absatz 6 Satz 2 und nach § 26 dieser Verordnung. Es übt ...
§ 9 BFöV Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen (vom 01.01.2025) ... nach Satz 1 Nummer 1 bis 6 und 8 bis 10 sind 1. schulische Maßnahmen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes , 2. Maßnahmen der schulischen Bildung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 des ... die die Fachhochschulreife nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 im Rahmen der Förderung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes erworben haben und im folgenden Schulhalbjahr einen Studienkurs besuchen wollen, in der Regel drei ...
§ 18 BFöV Persönliche Förderungsvoraussetzungen (vom 01.01.2025) ... probeweise Teilnahme an der beabsichtigten Maßnahme der beruflichen Bildung im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes nachgewiesen werden, die nicht länger als einen Monat dauern sollte. Vor ...
§ 19 BFöV Kosten der beruflichen Bildung (vom 01.01.2025) ... Wenn sich die Förderungsdauer nicht nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes richtet, reduziert oder erhöht sich der Höchstbetrag für jeden Monat, für den ... um 333,33 Euro, insbesondere 1. bei einer Verminderung der Förderungsdauer nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes , 2. in den Fällen des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes oder ... 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes, 2. in den Fällen des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes oder 3. bei einer Kürzung der Förderungsdauer nach den §§ 22 und 23 ... (4) Nach § 5 Absatz 2 gewährte Leistungen werden auf Leistungen nach § 7 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes nicht ...
§ 20 BFöV Lehrgangs- und Studiengebühren (vom 01.01.2025) ... an der Prüfung verursachten weiteren Auslagen sind nach Ablauf der Förderungszeit nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes jedoch nur zu erstatten, wenn 1. die Förderung der Berufsbildungsmaßnahme ... Soldat auf Zeit, die oder der an einer geförderten Maßnahme nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes teilnimmt, erneut bei der Bundeswehr in ein Dienstverhältnis als Beamtin oder Beamter oder ...
§ 21 BFöV Kosten für Ausbildungsmittel (vom 01.01.2025) ... sowie eines Taschenrechners abgegolten. Beginnend mit der Förderung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes wird die Pauschale jeweils für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt, und zwar ...
§ 31 BFöV Eingliederungshilfen (vom 01.01.2025) ... auf Zeit, die einen Anspruch auf Förderung der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes haben, werden Eingliederungshilfen nur innerhalb von acht Jahren nach Beendigung des ... - nicht oder nicht rechtzeitig möglich, kann eine Förderung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes bewilligt werden. Ist die Frist nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes ... nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes bewilligt werden. Ist die Frist nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes abgelaufen oder der Höchstbetrag nach § 19 Absatz 2 ausgeschöpft, können auf ... auf Zeit, die keinen Anspruch auf Förderung der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes erworben haben, sowie Soldatinnen und Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des ...
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG)
neugefasst durch B. v. 04.09.2012 BGBl. I S. 2070; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 9 EinsatzWVG Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (vom 01.01.2025) ... besonderer Art nach § 6 ist der Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis einschließlich 25. Juli 2012 geltenden Fassung unabhängig von seiner Dauer ... Fassung unabhängig von seiner Dauer abgegolten und die Gesamtförderungsdauer nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes entsprechend herabgesetzt. 4. Endet die Schutzzeit nach § 4 bei einer Soldatin auf ... berufen ist, und wurden während der Schutzzeit berufliche Qualifikationen im Sinne des § 7 Absatz 7 bis 11 des Soldatenversorgungsgesetzes erworben, vermindern sich der Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst nach § ... erworben, vermindern sich der Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis einschließlich 25. Juli 2012 geltenden Fassung und die Gesamtförderungsdauer ... bis einschließlich 25. Juli 2012 geltenden Fassung und die Gesamtförderungsdauer nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes entsprechend. 5. § 57 des Soldatenversorgungsgesetzes ist auf die Hinterbliebenen ...
Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung (SUV)
neugefasst durch B. v. 14.05.1997 BGBl. I S. 1134; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG)
Artikel 1 G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Zitate in Änderungsvorschriften8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 17 SVReformG Änderung der Berufsförderungsverordnung (vom 24.12.2024) ... 3 wird wie folgt gefasst: „Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". e) Die Angabe zu Teil 4 wird wie folgt gefasst: „Teil 4 ... 4 wird wie folgt gefasst: „Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". f) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst: „§ ... 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". g) Die Angabe zu Teil 5 wird wie folgt gefasst: „Teil 5 ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 9. Die Überschrift zu Teil 3 wird wie folgt gefasst: ... 3 wird wie folgt gefasst: „Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". 10. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird ... § 5 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. bb) In Nummer 2 werden die Wörter „im Sinne des § 6 ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 11. In § 12 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „nach ... 4 wird wie folgt gefasst: „Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". 13. (aufgehoben) 14. In § 18 Absatz 3 Satz 1 werden die ... des § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „im Rahmen des § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 15. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird ... § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. bb) Der Satzteil nach der Tabelle wird wie folgt geändert: ... § 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. bbb) In Nummer 1 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 6 ... 5 Absatz 6 bis 8 und 10 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 7 bis 9 und 11 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. ccc) In Nummer 2 werden die Wörter „des § 5 Absatz 9 ... § 5 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „des § 7 Absatz 10 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. ddd) In Nummer 3 werden die Wörter „nach den §§ ... § 5 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „nach § 4 Absatz 2 ... 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 6 Absatz 2 oder § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 17. In § 21 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „nach ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 18. In § 28 Absatz 5 werden die Wörter „nach § 60 ... § 29 wird wie folgt gefasst: „§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes ". 20. Die Überschrift zu Teil 5 wird wie folgt gefasst: ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 4 Satz 1 des ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „nach § 5 Absatz 5 des ... § 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „nach § 5 des ... „nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 22. In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne ... ersetzt. 22. In § 32a Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des § 7 Absatz 9 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „im Sinne des § 9 Absatz 9 des ... (aufgehoben) b) In Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 6 und 7 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. 26. § 36a wird wie folgt geändert: a) ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" ... ersetzt. bb) In Satz 2 zweiter Halbsatz werden die Wörter „nach § 7 Absatz 5 Satz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes " durch die Wörter „nach § 9 Absatz 5 Satz 3 des ...
Artikel 70 SVReformG Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes ... „§ 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes " und die Wörter „§ 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die ... „§ 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. dd) In Nummer 4 werden die Wörter „§ 5 Absatz 6 bis 9 ... „§ 5 Absatz 6 bis 9 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 7 bis 11 des Soldatenversorgungsgesetzes ", die Wörter „§ 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die ... „§ 5 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 6 des Soldatenversorgungsgesetzes " und die Wörter „§ 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die ... „§ 5 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 7 Absatz 5 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. ee) In Nummer 5 werden die Wörter „§ 42 des ...
Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 3 SoldEntsRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes 2025 ... wird die Angabe „§§ 6, 9, 11" durch die Wörter „§§ 6 und 7 Absatz 2 , der §§ 9, 11" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt geändert: ... das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm benannte Stelle." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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