interne Verweise§ 27 SVG Entstehen des Anspruchs ... die kraft gesetzlicher Vorschrift als ruhegehaltfähige Dienstzeit gelten oder nach § 34 als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, sind einzurechnen; § 34 Satz ... nach § 34 als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, sind einzurechnen; § 34 Satz 3 und § 92 Absatz 1 Satz 2 sind nicht anzuwenden. Satz 2 gilt nicht für Zeiten, ...
§ 40 SVG Höhe des Ruhegehalts ... oder der Berufssoldat eine ruhegehaltfähige Dienstzeit nach den §§ 31, 32, 34 , 92, 93 und 95 von weniger als fünf Jahren zurückgelegt hat oder das erdiente Ruhegehalt ...
§ 81 SVG Anzeigepflicht (vom 01.01.2025) ... Änderung von Einkünften nach § 16 Absatz 3 Satz 4, § 17 Absatz 1 Satz 2, den §§ 34 und 40 Absatz 6, den §§ 52 und 59 sowie den §§ 68 bis 72 und 80 Absatz 2, ...
Zitat in folgenden NormenSoldatenversorgungs-Übergangsverordnung (SVÜV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1993 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 2 SVÜV Maßgaben (vom 01.01.2025) ... Beitrittsgebiet hauptberuflich im öffentlichen Dienst zurückgelegt hat, können nach § 34 des Soldatenversorgungsgesetzes höchstens bis zu fünf Jahren als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, sofern ... 5 oder 6 Anwendung findet. (5) Wehrdienstzeiten, Beschäftigungszeiten ( § 34 des Soldatenversorgungsgesetzes ) und sonstige Zeiten (§§ 36, 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 94 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 15 SVReformG Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung ... „nach § 22 des Soldatenversorgungsgesetzes" durch die Wörter „nach § 34 des Soldatenversorgungsgesetzes " ersetzt. b) In Absatz 4 werden die Wörter „§§ 23, 24, 64 ... Nummer 1 bis 3 und § 66 des Soldatenversorgungsgesetzes)" durch die Wörter „( § 34 des Soldatenversorgungsgesetzes ) und sonstige Zeiten (§§ 36, 92 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und § 94 des ...
Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)
G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
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